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Stadtratsbeschluss zu den Subventionsbeiträgen

01.02.2016
Die befristeten Subventionsverträge werden auf der Basis des neuen Kulturleitbildes einer Neubeurteilung unterzogen. Der Stadtrat hat nach intensiver Beratung die Empfängerorganisationen sowie die Beitragshöhen festgelegt, die er dem Grossen Gemeinderat beantragen wird. Die Genehmigung erfolgt durch den Grossen Gemeinderat.

Die befristeten Subventionsverträge werden auf der Basis des neuen Kulturleitbildes einer Neubeurteilung unterzogen. Der Stadtrat hat nach intensiver Beratung die Empfängerorganisationen sowie die Beitragshöhen festgelegt, die er dem Grossen Gemeinderat beantragen wird. Die Genehmigung erfolgt durch den Grossen Gemeinderat.

Die Stadt Winterthur unterstützte bislang 18 kulturelle Organisationen mit Subventionsbeiträgen im Rahmen befristeter, mehrjähriger Verträge. Diese sind noch bis Ende 2016 gültig. Der Stadtrat hat mittlerweile insgesamt 30 eingegangene Anträge beurteilt. Er beantragt dem Grossen Gemeinderat 16 bisherige und fünf neue Institutionen mit insgesamt  2,85 Millionen Franken zu subventionieren.

Der Stadtrat hat die Beitragsbemessung vor dem Hintergrund des Kulturleitbildes und in Berücksichtigung der erhobenen Kennzahlen und Argumente der Antragsstellenden intensiv beraten. Da die letzte Gesamtbeurteilung vor über zehn Jahren erfolgt war, hat er bei seiner Beitragsbemessung insbesondere auch den Veränderungen in der Kulturlandschaft sowie dem Nachhol- und Entwicklungsbedarf von einzelnen Kulturorganisationen Rechnung getragen.

Bei den Beurteilungskriterien standen die Aspekte kulturpolitische Voraussetzungen (Kulturleitbild), Professionalität und Relevanz im Vordergrund. Subventionsverträge werden primär mit jenen kulturellen Einrichtungen abgeschlossen, die einen festen betrieblichen Anteil haben und eine Arbeitgeberfunktion erfüllen und deshalb auf mehrjährige Planungssicherheit angewiesen sind. Zudem sollte der Kriterienkatalog als Hilfestellung für Neuanwärter dienen, um einschätzen zu können, ob die betreffende Organisation die Voraussetzungen für eine Leistungsvereinbarung erfüllt.

Der Stadtrat hat nach der Beurteilung der eingegangenen Anträge nun festgelegt, welche Organisationen mit welchen Beiträgen unterstützt werden sollen. Als nächster Schritt folgt noch im 1. Quartal 2016 die Weisung an den Grossen Gemeinderat, der die politische Beschlussinstanz is

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