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Stadtrat zieht Urteil zum Busdepot Deutweg nicht weiter

17.02.2016
Die älteste erhaltene Halle des ehemaligen Tramdepots, der dazugehörige Vorplatz und das Verwaltungsgebäude beim Busdepot Deutweg sollen unter Denkmalschutz gestellt werden.

Die älteste erhaltene Halle des ehemaligen Tramdepots, der dazugehörige Vorplatz und das Verwaltungsgebäude beim Busdepot Deutweg sollen unter Denkmalschutz gestellt werden. Der Stadtrat verzichtet auf einen Weiterzug des Urteils des Baurekursgerichtes.

2014 hat Stadtbus Winterthur die Erweiterung des Busdepots Grüzefeld in Betrieb genommen. Das Depot am Deutweg wurde aufgegeben.

Im Mai 2015 stellte der Stadtrat die Urhalle des Busdepots Deutweg samt Vorplatz unter Denkmalschutz. Gegen diesen Entscheid erhoben der Zürcher Heimatschutz sowie Nachbarn (IG Busdepot) Rekurs beim Baurekursgericht. Die Rekurrenten beantragten zusätzlich die Unterschutzstellung des Verwaltungsgebäudes, der Westfassade und der Verbindungsfassade zwischen Urhalle und Verwaltungsgebäude. Das Baurekursgericht hat die Rekurse in Bezug auf die Unterschutzstellung des Verwaltungsgebäudes am 21. Januar 2016 gutgeheissen. In Bezug auf die Westfassade und die Verbindungsfassade wurden die Rekurse abgewiesen.

Der Stadtrat hat nun entschieden, das Urteil des Baurekursgerichtes nicht ans Verwaltungsgericht weiterzuziehen. Damit soll ein Schlussstrich unter die langjährigen Auseinandersetzungen gezogen werden und der Weg für eine Wohnüberbauung frei gemacht werden.

Die Stadt hat 2013 das Areal an drei Winterthurer Genossenschaften (Heimstätten-Genossenschaft [HGW], Gemeinnützige Wohnbaugenossenschaft Winterthur [GWG] und Genossenschaft für Alters- und Invalidenwohnungen [Gaiwo]) abgegeben. Die Landabgabe erfolgt im Baurecht. Wenn der Zürcher Heimatschutz und die IG Busdepot den Entscheid des Baurekursgerichtes ebenfalls nicht weiterziehen, können aufgrund der geklärten Rechtslage nun die nächsten Planungsschritte konkretisiert und eingeleitet werden.

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