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Stadtrat will Gartenstadtqualitäten erhalten

20.12.2013
Der Stadtrat begrüsst die Motion zum Erhalt der Gartenstadtqualitäten und ist bestrebt, die Vorgaben der Motion mehrstufig umzusetzen.

Der Stadtrat begrüsst die Motion zum Erhalt der Gartenstadtqualitäten und ist bestrebt, die Vorgaben der Motion mehrstufig umzusetzen.

Die Motion verlangt Massnahmen zum Erhalt der Gartenstadtqualitäten einzelner Winterthurer Quartiere. Bereits heute sind verschiedene baurechtliche Instrumente zum Erhalt der Gartenstadtqualitäten etabliert. Dazu gehören die Kernzonen und Gebiete mit Sonderbauvorschriften sowie der Baumschutz; all diese Instrumente sind in der Bau- und Zonenordnung verankert. Darüber hinaus trägt auch das Inventar der schutzwürdigen Bauten der Stadt Winterthur zum Erhalt der Gartenstadtqualitäten bei.

Gartenstadt unter Druck - kurzfristige Massnahmen

Es trifft dennoch zu, dass die Gartenstadt stellenweise unter Verdichtungsdruck gerät. Dies trifft insbesondere auf Quartiere und Gebiete zu, die zwar über Gartenstadt-Qualitäten verfügen, jedoch nicht so ausgeprägt, dass sie strengen Schutzmassnahmen unterliegen. Solche Gebiete liegen vornehmlich in Quartiererhaltungszonen. Diese unterliegen - wie das gesamte Winterthurer Baugebiet - einer erheblichen Entwicklungsdynamik. Um diese Quartiere in Zukunft besser auf die Qualitäten der Gartenstadt abstimmen zu können, sieht der Stadtrat als kurzfristige Massnahme vor, die Gestaltungs- und Einordnungsanforderungen an Neubauten anzuheben.

Mittelfristige Massnahmen

Mittelfristig soll überprüft werden, ob die Massnahmen des Baumschutzes ausreichend sind oder ob hier Handlungsbedarf besteht. Darüber hinaus sollen auch die Gartenstadt-Wohnsiedlungen, welche nach dem Krieg gebaut worden sind, hinsichtlich ihrer Schutzwürdigkeit überprüft werden.

Überprüfung der Dichte im Rahmen der BZO-Revision

Erst im Rahmen einer späteren BZO-Revision soll in ausgewählten Quartieren und Gebieten die Dichte überprüft werden. Dannzumal werden vermutlich quartierweise sowohl die Erhöhung der zulässigen Dichte, als auch die Erhaltung von besonderen Siedlungs- und Freiräumen geprüft werden.

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