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Stadtrat verabschiedet Digitalisierungsstrategie

13.07.2023
Um die digitale Entwicklung der Verwaltung und deren Angebote voranzutreiben, hat der Stadtrat eine Digitalstrategie verabschiedet. Die Strategie mit ihren sechs Handlungsfeldern und das daraus abgeleitete Digitalisierungsportfolio bilden die Grundlagen für eine gesamtstädtische Steuerung und Priorisierung der Digitalisierungsvorhaben.

Um die digitale Entwicklung der Verwaltung und deren Angebote voranzutreiben, hat der Stadtrat eine Digitalstrategie verabschiedet. Die Strategie mit ihren sechs Handlungsfeldern und das daraus abgeleitete Digitalisierungsportfolio bilden die Grundlagen für eine gesamtstädtische Steuerung und Priorisierung der Digitalisierungsvorhaben.

Die Digitalisierung der Stadtverwaltung ist ein bedeutendes strategisches Ziel des Stadtrats. Bereits im Legislaturprogramm 2018–2022 wurde die Digitalisierung als Querschnittsthema bestimmt. Auch im aktuellen Legislaturprogramm ist die Digitalisierung der Verwaltung eine wichtige Massnahme. Bis heute konnten zahlreiche Projekte umgesetzt werden. In den letzten Jahren wurde allerdings deutlich, dass die verschiedenen Digitalisierungsprojekte einer stärkeren zentralen Steuerung bedürfen und besser aufeinander abgestimmt sein müssen. Mit der nun verabschiedeten Digitalisierungsstrategie wird das Ziel verfolgt, der digitalen Entwicklung der Stadt Winterthur eine einheitliche Richtung zu geben und diese mit neuen Entwicklungsimpulsen zu ergänzen, laufende und in Planung stehende Vorhaben zu koordinieren, sowie die gesamtstädtische Sicht bei der Entwicklung digitaler Angebote zu verstärken.

Zentrales Element der Digitalisierungsstrategie sind sechs Handlungsfelder, welche die mittel- bis langfristigen Entwicklungsschwerpunkte der digitalen Transformation der Stadt Winterthur beschreiben:

  • Digitales Leistungsangebot: Das Leistungsangebot wird nach dem Grundsatz «Digital First» ausgebaut.
  • Effiziente Prozesse: Die Verwaltungsprozesse werden, wenn sinnvoll und möglich, konsequent digital sowie nach einheitlich definierten Standards abgewickelt.
  • Organisation, Kultur und Kompetenzen: Kulturelle sowie strukturelle Anpassungen für eine gesamtheitliche digitale Transformation werden initiiert und entwickelt.
  • Befähigung und modernes Arbeitsumfeld: Um Mitarbeitende zu befähigen, werden fortschrittliche Arbeitsbedingungen, bedarfsorientierte Hard- und Software, ortsunabhängige, flexible und moderne Arbeitsmodelle sichergestellt.
  • Datenmanagement: Daten und Informationen aus der Verwaltungstätigkeit werden transparent gesammelt, dokumentiert, zur Verfügung gestellt, ausgetauscht, archiviert und nutzbringend eingesetzt.
  • Partizipation und Mitwirkung: Die gegenseitige Perspektivenerweiterung der Stadtverwaltung und externer Anspruchsgruppen wird durch Interaktionen über digitale Kanäle bewusst gestärkt.

Ausgehend von den sechs Handlungsfeldern wird ein Portfolio geschaffen, das künftig alle Digitalisierungsvorhaben von hoher Relevanz beinhalten soll. Die Vorhaben werden weiterhin durch die zuständigen Verwaltungseinheiten innerhalb des Produktegruppenbudgets umgesetzt. Die Steuerung und Koordination der digitalen Entwicklung der Stadt Winterthur im Rahmen der Digitalisierungsstrategie obliegt jedoch dem neu geschaffenen strategischen Digitalisierungsboard (SDB) unter Führung der Stadtkanzlei mit Vertreterinnen und Vertretern aller Departemente. Mit dem/der Digitalisierungsportfoliomanager/in wird zudem eine neue Funktion geschaffen, die das Digitalisierungsportfolio führt und sich der digitalen Organisationsentwicklung annimmt. Unterstützt werden das SDB und die Mitarbeitenden der Stadtverwaltung durch eine Supportorganisation, der verschiedene bestehende und neu geschaffene Fachstellen angehören werden.

Die aktuelle Digitalisierungsstrategie gilt für den Zeitraum 2023 bis 2026. Sie wird im Auftrag des Stadtrats mindestens alle vier Jahre überprüft und bei Bedarf angepasst. Erstmals wird die Stadtkanzlei 2025 einen entsprechenden Prüfbericht vorlegen, damit Erkenntnisse und Empfehlungen rechtzeitig in die Lagebeurteilung für das Legislaturprogramm 2026–2030 einfliessen können.

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