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Stadtrat überweist neue Verordnung über die öffentliche Beleuchtung, Uhren und Beflaggung

18.12.2025
Der Stadtrat hat den Neuerlass der Verordnung über die öffentliche Beleuchtung, Uhren und Beflaggung (VöBUB) an das Stadtparlament überwiesen. Mit der Verordnung wird eine neue gesetzliche Grundlage für die öffentliche Beleuchtung und erstmals auch für die öffentlichen Uhren sowie die öffentliche Beflaggung geschaffen.

Der Stadtrat hat den Neuerlass der Verordnung über die öffentliche Beleuchtung, Uhren und Beflaggung (VöBUB) an das Stadtparlament überwiesen. Mit der Verordnung wird eine neue gesetzliche Grundlage für die öffentliche Beleuchtung und erstmals auch für die öffentlichen Uhren sowie die öffentliche Beflaggung geschaffen.

Die geplante Totalrevision der Verordnung über die Abgabe von Elektrizität (VAE) wurde zum Anlass genommen, sachfremde Bestimmungen in einer neuen, separaten Verordnung zu regeln. Die städtischen Grundlagen zur öffentlichen Beleuchtung, Uhren und Beflaggung werden neu in einem eigenen Gesetz geregelt.

Mit dem Neuerlass ist Stadtwerk Winterthur zuständig für den Bau, Betrieb und Unterhalt der öffentlichen Beleuchtung – von Strassenbeleuchtungen über Wegbeleuchtungen durch öffentliche Parkanlagen bis hin zur gestaltenden Beleuchtung im öffentlichen Raum (beispielsweise Storchenbrücke). Stadtwerk Winterthur ist auch für die öffentlichen Uhren (z. B. am Bahnhofplatz bei den Bushaltestellen) sowie die öffentliche Beflaggung (u. a. am 1. August oder Albanifest) verantwortlich. Bisher fehlte dafür eine einheitliche gesetzliche Grundlage; viele Aufgaben stützten sich auf stadtinterne Leistungsvereinbarungen und mehrere Stadtratsbeschlüsse.

«Die öffentliche Beleuchtung, Uhren und Beflaggung prägen das Stadtbild und sind sichtbar für alle. Mit der neuen Verordnung schaffen wir innerhalb der Stadtverwaltung Klarheit bezüglich dieser wichtigen Aufgaben», sagt Stadtrat Stefan Fritschi.

Die neue Regelung bringt keine unmittelbaren Änderungen für die Bevölkerung, sorgt aber für mehr Transparenz und Rechtssicherheit.

Weisung an das Stadtparlament: parlament.winterthur.ch

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