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Stadtrat setzt auf ein Anreizsystem zur Förderung des preisgünstigen Wohnungsbaus

13.12.2013
Im Rahmen seines indirekten Gegenvorschlags zur Motion betreffend Gestaltungsplan mit gemeinnützigem Wohnanteil spricht sich der Stadtrat für ein Anreizsystem aus: Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer, die freiwillig preisgünstige Wohnungen bauen, sollen dichter bauen dürfen, als es die Grundordnung (BZO) erlaubt. Das Ausmass der höheren Ausnutzung und die Zahl der Wohnungen mit Kostenmiete sind Verhandlungssache und werden mittels Gestaltungsplan festgelegt.

Im Rahmen seines indirekten Gegenvorschlags zur Motion betreffend Gestaltungsplan mit gemeinnützigem Wohnanteil spricht sich der Stadtrat für ein Anreizsystem aus: Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer, die freiwillig preisgünstige Wohnungen bauen, sollen dichter bauen dürfen, als es die Grundordnung (BZO) erlaubt. Das Ausmass der höheren Ausnutzung und die Zahl der Wohnungen mit Kostenmiete sind Verhandlungssache und werden mittels Gestaltungsplan festgelegt.

Die grundsätzliche Absicht der vorliegenden Motion, den gemeinnützigen Wohnungsbau zu fördern, wird seitens des Stadtrats befürwortet. Diese Motion basiert unter anderem auf dem erfolgreichen Beispiel Bürglistrasse. Der Grosse Gemeinderat gewährte mit dem Gestaltungsplan «Studentisches Wohnen Bürglistrasse» eine Mehrausnützung auf dem Osram-Areal, um preisgünstiges, studentisches Wohnen zu ermöglichen.

Die Motion enthält aber Punkte, die mit dem übergeordneten Recht nicht oder noch nicht vereinbar sind. Gemäss Begründung der Motion müsste der Stadtrat von sich aus Areale bezeichnen, bei welchen er die Möglichkeit einer höheren Ausnützung als sinnvoll erachtet. Einerseits fehlt dazu (noch) eine gesetzliche Grundlage, solange der vom Kantonsrat Ende Oktober 2013 beschlossene Gegenvorschlag zur kantonalen Volksinitiative «Für mehr bezahlbaren Wohnraum» sowie die entsprechende Verordnung nicht rechtskräftig sind.

Anderseits ist die Verdichtung von Arealen eine anspruchsvolle Aufgabe. Die Erfahrung zeigt, dass der entsprechende Diskurs breit abgestützt und sorgfältig geführt werden muss. Es wäre eine Betrachtung über das gesamte Stadtgebiet notwendig, was wiederum direkt in die Arbeiten einer Revision der Bau- und Zonenordnung führt. Es ist aber nicht die Absicht der vorliegenden Motion, einen mehrjährigen BZO-Revisionsprozess auszulösen, sondern rascher die gewünschte Wirkung zu erzielen.

Zudem könnte die in der Motion geforderte zwingende Abgabe von «mindestens der Hälfte des durch den Nutzungsbonus zusätzlich entstehenden Wohnraumes an gemeinnützige Wohnbauträger» den Handlungsspielraum zu stark einengen und sogar kontraproduktiv wirken.

Obschon der Stadtrat das grundsätzliche Anliegen der Motionäre und der Motionärin teilt, beantragt er deshalb, die Motion betreffend Gestaltungsplan mit gemeinnützigem Wohnanteil nicht erheblich zu erklären. Im Gegenzug verpflichtet er sich, eine Vorlage zur Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus auszuarbeiten, welche auf einem Anreizsystem basiert: Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer, die freiwillig preisgünstige Wohnungen bauen, sollen dichter bauen dürfen, als es die Grundordnung (BZO) erlaubt. Das Ausmass der höheren Ausnützung und die Zahl der Wohnungen mit Kostenmiete sind Verhandlungssache und werden mittels Gestaltungsplänen festgelegt. Denkbar ist eine neue Bestimmung, welche Verdichtung und Kostenmiete im Wohnungsbau mittels Gestaltungsplan in der Bauordnung der Stadt Winterthur verankert.

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