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Stadtrat schafft Grundlage für Arbeitsmarktstipendien

29.06.2026
Der Stadtrat hat eine Verordnung für Arbeitsmarktstipendien ausgearbeitet und an das Stadtparlament überwiesen. Damit sollen insbesondere Menschen mit niedriger Qualifikation dabei unterstützt werden, ihre Arbeitsmarktfähigkeit langfristig zu erhalten. Die Schaffung von Arbeitsmarktstipendien ist eine Massnahme der Bildungsstrategie, die der Stadtrat im November 2025 verabschiedet hat, und erfüllt eine Forderung des Stadtparlaments.

Der Stadtrat hat eine Verordnung für Arbeitsmarktstipendien ausgearbeitet und an das Stadtparlament überwiesen. Damit sollen insbesondere Menschen mit niedriger Qualifikation dabei unterstützt werden, ihre Arbeitsmarktfähigkeit langfristig zu erhalten. Die Schaffung von Arbeitsmarktstipendien ist eine Massnahme der Bildungsstrategie, die der Stadtrat im November 2025 verabschiedet hat, und erfüllt eine Forderung des Stadtparlaments.

Die Anforderungen in der Berufswelt steigen und erfordern neue Kompetenzen, auch bei Arbeitsstellen für Personen mit wenig Qualifikation. Ein Berufsabschluss und Weiterbildungen, aber auch der Erwerb von Grundkompetenzen (wie Lesen, Schreiben, Rechnen, Deutschkenntnisse sowie Kenntnisse im digitalen Bereich) helfen, eine sichere Anstellung zu finden und verringern das Risiko, die Arbeit zu verlieren – was letztlich vor Armut schützt.

In Winterthur haben rund 11'000 Personen keinen Lehrabschluss oder keine Maturität. Aus- und Weiterbildungen benötigen Zeit und Geld. Neben den Kosten für die Weiterbildung fallen vor allem auch ein weiterbildungsbedingter Erwerbsausfall oder die Kosten für die Betreuung von Kindern während der Weiterbildung ins Gewicht. Menschen mit knappen finanziellen Mitteln müssen deshalb oft auf eine Weiterbildung verzichten, obwohl sie damit ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern könnten.

Um diese Personen bei Umschulungen und Weiterbildungen finanziell zu unterstützen, hat der Stadtrat eine Verordnung über Arbeitsmarktstipendien ausgearbeitet. Damit kommt er einer Forderung aus dem Parlament nach und schafft die Voraussetzung für die Umsetzung der entsprechenden Massnahme der städtischen Bildungsstrategie für geringqualifizierte Personen, die im November 2025 veröffentlicht wurde.

Bildungskostenbeiträge und Bildungserwerbsersatz ermöglichen Weiterbildung

Mit der Verordnung über Arbeitsmarktstipendien sollen neu Personen gezielt dabei unterstützt werden, Bildungslücken zu schliessen und ihre Arbeitsmarktfähigkeit zu erhalten und zu verbessern. Arbeitsmarktstipendien können einerseits für die Kosten der Weiterbildung selbst und für die Kinderbetreuung während der Weiterbildung gesprochen werden (Bildungskostenbeiträge). Andererseits kann auch der finanzielle Nachteil durch einen Erwerbsausfall ausgeglichen werden, wenn eine Person wegen der Weiterbildung ihr Arbeitspensum reduzieren muss (Bildungserwerbsersatz).

Die neuen städtischen Stipendien sollen denjenigen Personen eine Weiterbildung ermöglichen, die am meisten von einem Verlust ihrer Stelle gefährdet sind – Personen mit niedrigen oder mittleren Qualifikationen. Die Verordnung sieht vor, dass Personen beitragsberechtigt sind, wenn sie seit mindestens einem Jahr in Winterthur leben oder direkt aus dem Ausland zugezogen sind, mindestens drei Jahre Berufserfahrung mitbringen und ihr letzter Ausbildungsabschluss mindestens drei Jahre zurückliegt. Personen mit Tertiärabschluss (Studium, höhere Berufsbildung) sind grundsätzlich von Arbeitsmarktstipendien ausgeschlossen.

Die Arbeitsmarktstipendien sind subsidiär, das heisst, sie werden dort gesprochen, wo es keine anderen Stipendien oder Unterstützungsleistungen gibt. Sie ergänzen kantonale Stipendien, ersetzen diese aber nicht. Die Höhe der Beiträge bemisst sich an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Gesuchstellenden. Diese sollen, wenn möglich, auch einen Teil an die Ausbildungskosten beitragen.

Die Winterthurer Verordnung über Arbeitsmarktstipendien orientiert sich an derjenigen der Stadt Zürich, die schon seit 2023 Arbeitsmarktstipendien vergibt. Der Stadtrat rechnet mit rund 200'000 Franken, die in den ersten Jahren für Arbeitsmarktstipendien ausgegeben werden. In einer langfristigen Gesamtbetrachtung sollte sich diese Investition aber auch finanziell auszahlen, da das Sozialhilferisiko und damit verbundene Kosten verringert werden. Als nächstes entscheidet das Parlament über die Verordnung.

Fallbeispiele: Wer könnte ein Arbeitsmarktstipendium erhalten?

  • Eine 58-jährige gelernte Coiffeuse hat keine Computerkenntnisse. Das wird im Arbeitsalltag zum Problem, da die Kundentermine in einem Buchungstool organisiert werden. Ihr kann ein Computer-Kurs finanziert werden.
  • Ein Mann aus dem Ausland heiratet eine Schweizerin und zieht zu ihr in die Schweiz. Im Heimatland schloss er die Schule ab und arbeitete als Sachbearbeiter in der Buchhaltung eines internationalen Unternehmens. Der Mann hat bereits in seinem Heimatland einen Deutschkurs besucht, doch seine Sprachkenntnisse reichen noch nicht aus, um in der Schweiz eine Stelle zu erhalten. Deshalb kann ihm in der Schweiz ein weiterer Deutschkurs finanziert werden.
  • Eine alleinerziehende Mutter ohne Lehrabschluss arbeitet seit einigen Jahren in einer Kindertagesstätte. Da sie auf das Einkommen angewiesen ist, kann sie keine Lehre als Fachfrau Betreuung absolvieren, auch wenn sie damit auf dem Arbeitsmarkt besser abgesichert wäre. Mit Arbeitsmarktstipendien könnte der Unterschied zwischen dem Ausbildungslohn und dem aktuellen Lohn ausgeglichen werden, so dass die Frau ohne Erwerbseinbussen eine Lehre abschliessen kann.

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