Stadtrat reicht Aufsichtsbeschwerde wegen pauschaler Budgetkürzung ein
Der Winterthurer Stadtrat hat entschieden, beim Bezirksrat eine Aufsichtsbeschwerde aufgrund der vom Parlament beschlossenen Pauschalkürzung des Budgets 2025 einzureichen. Der Bezirksrat wird damit die Rechtmässigkeit der pauschalen Kürzung zu prüfen haben. Bis auf Weiteres gilt das genehmigte Budget.
Das Stadtparlament hat am Montag, 9. Dezember, das Budget der Stadt Winterthur für das Jahr 2025 genehmigt. Dabei hat es unter anderem eine pauschale Kürzung von sieben Millionen Franken beschlossen und damit einem Antrag der Aufsichtskommission zugestimmt. Mit der konkreten Verteilung der Kürzung auf die einzelnen Aufgabenbereiche der Stadt (Produktegruppen) beauftragte das Parlament den Stadtrat.
Ob eine solche Pauschalkürzung des Budgets durch das Parlament rechtlich zulässig ist, ist strittig. Der Stadtrat ist der Ansicht, dass der Entscheid über konkrete Kürzungen einzelner Produktegruppen dem Parlament obliegt und das Vorgehen deshalb gesetzeswidrig ist. Daher reicht er beim Bezirksrat eine Aufsichtsbeschwerde ein. Davon verspricht sich der Stadtrat eine grundsätzliche rechtliche Klärung dieser Frage. Der Bezirksrat wird nun die Rechtmässigkeit der Pauschalkürzung zu prüfen haben.
Für die Gültigkeit des Budgets 2025 hat die Aufsichtsbeschwerde indes keine unmittelbare Auswirkung: Bis auf Weiteres gilt das vom Parlament genehmigte, ordentliche Budget.