Stadtrat lehnt die kommunale Volksinitiative «Freie Fahrt für den Bus» ab
Der Stadtrat lehnt die kommunale Volksinitiative «Freie Fahrt für den Bus – Tempo 50 auf ÖV-Strecken» ab. Bereits heute erfolgt die Prüfung von Tempo 30 abschnittsweise und auf Grundlage von übergeordnetem Recht. Eine kommunale Regelung ist daher aus Sicht des Stadtrats unnötig.
Am 3. Juni 2024 reichte das Initiativkomitee die kommunale Volksinitiative «Freie Fahrt für den Bus – Tempo 50 auf ÖV-Strecken» ein. Die Initiative fordert einen Gemeindeerlass von Seiten Stadtparlament. Darin soll festlegt werden, dass für Staats- und Kommunalstrassen der Stadt Winterthur, die von Ortsbussen und/oder regionalen Kursen des öffentlichen Verkehrs regelmässig befahren werden, eine Höchstgeschwindigkeit von mindestens 50 km/h gilt. Der Stadtrat kann in diesem Fall nur eine tiefere Höchstgeschwindigkeit festsetzen, wenn zwingende Vorgaben des übergeordneten Rechts dies verlangen. Der Stadtrat hat die Initiative für gültig erklärt und auf einen Gegenvorschlag verzichtet (Medienmitteilung vom 14. November 2024).
In seiner inhaltlichen Beurteilung hält der Stadtrat fest, dass Tempo 30 massgeblich zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und zur Reduzierung von Lärmbelastungen beiträgt. Dies, weil ein reduziertes Tempo zu weniger und weniger schweren Unfällen und nachweislich zu einer deutlich wahrnehmbaren Lärmreduktion führt. Als Strassenbesitzerin kommt der Stadt Winterthur gemäss Lärmschutzverordnung des Bundes eine Sanierungspflicht zu, wenn Immissionsgrenzwerte überschritten werden, wobei Massnahmen an der Quelle (lärmarme Beläge oder Tempo 30) anderen Massnahmen wie Schallschutzfenstern vorzuziehen sind.
Gerichtsurteile der letzten Jahre zeigen, dass dem Lärmschutz ein sehr hoher Wert beigemessen wird und dass Temporeduktionen als Lärmschutzmassnahme gestützt und verlangt werden. Allerdings dürfen sie nur bei nachgewiesener Notwendigkeit und unter Einhaltung der Verhältnismässigkeit angeordnet werden. Für Winterthur bedeutet dies, dass Gutachten alle relevanten Aspekte wie Verkehrssicherheit, Effizienz und Umweltwirkungen bereits heute detailliert prüfen. Verkehrt auf dem betroffenen Strassenabschnitt eine Buslinie, wird ergänzend ein Gutachten zum Busbetrieb erstellt. Der Stadtrat prüft sodann auf der Grundlage dieser Gutachten eine Temporeduktion.
Da die geforderte Regelung also bereits dem heute durch Bundesgesetz vorgegebenem Vorgehen entspricht, lehnt der Stadtrat die Volksinitiative «Freie Fahrt für den Bus» ab. Zudem weist er darauf hin, dass sie potenziell im Widerspruch zur kantonalen «Mobilitätsinitiative» steht, die ebenfalls in den nächsten Monaten zur Abstimmung kommen wird. Diese will die Zuständigkeit für Geschwindigkeitsanordnungen in den Städten Winterthur und Zürich an den Kanton delegieren. Der Winterthurer Stadtrat lehnt sowohl die kantonale «Mobilitätsinitiative» als auch die ähnlich gelagerte «ÖV-Initiative» und ihren Gegenvorschlag ab.