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Stadtrat für Auslagerung des Theaters Winterthur in eine gemeinnützige Aktiengesellschaft

19.12.2014
Der Stadtrat ist für eine Auslagerung des Theaters in eine gemeinnützige Trägerschaft. Das erklärt er in einem Bericht auf einen Vorstoss aus dem Grossen Gemeinderat. Die Auslagerung würde der Stadt und dem Theater mehr Vor- als Nachteile bringen, sofern gewisse Rahmenbedingungen eingehalten werden.

Der Stadtrat ist für eine Auslagerung des Theaters in eine gemeinnützige Trägerschaft. Das erklärt er in einem Bericht auf einen Vorstoss aus dem Grossen Gemeinderat. Die Auslagerung würde der Stadt und dem Theater mehr Vor- als Nachteile bringen, sofern gewisse Rahmenbedingungen eingehalten werden. Theaterbetrieb und Theaterliegenschaft müssen jedoch unterschiedlich behandelt werden. Vorerst soll die Liegenschaft bei der Stadt verbleiben, bis die Chancen und Möglichkeiten eines neuen Hotels mit Kongressinfrastruktur und Theater geklärt sind.

Der Grosse Gemeinderat hat am 24. Juni 2013 die Motion betreffend «Überführung des Theaters Winterthur in eine gemeinnützige Trägerschaft» an den Stadtrat überwiesen. Er wurde damit beauftragt, einen Antrag vorzulegen, um das Theater Winterthur in eine passende gemeinnützige Trägerschaft zu überführen. Der Stadtrat legt nun einen Bericht zu dieser Motion vor und beantragt, sie erheblich zu erklären.

Die Abklärungen haben gezeigt, dass eine Überführung des Theaters nicht ohne Klärung der Zukunft der Theaterliegenschaft entschieden werden kann, und dass der Betrieb und die Liegenschaft separat beurteilt werden müssen.

Der Stadtrat sieht in der Auslagerung des Theaters in eine gemeinnützige Trägerschaft verschiedene Vorteile. Das Theater erhielte unter anderem einen grösseren Handlungsspielraum in gestalterischen und verkaufstechnischen Belangen sowie bessere Möglichkeiten und Chancen beim Fundraising.

Als Rechtsform für eine unabhängige Trägerschaft wird vom Stadtrat die gemeinnützige Aktiengesellschaft bevorzugt, die auch für das Opernhaus Zürich, das Schauspielhaus Zürich oder das Theater am Neumarkt gewählt wurde. Mit dieser Rechtsform sind die Verbindlichkeiten und Zuständigkeiten am klarsten geregelt.

Damit eine Auslagerung des Theaterbetriebs in eine gemeinnützige Trägerschaft erfolgreich gestaltet werden kann, müssen einige Rahmenbedingungen eingehalten werden. So braucht es einen klaren kulturellen Auftrag im Rahmen einer Leistungsvereinbarung, eine finanzielle Planungssicherheit aufgrund eines mehrjährigen Subventionsvertrags sowie die Sicherstellung der Nutzbarkeit der Theaterliegenschaft und der technischen Infrastruktur.

Da die anstehenden und langfristigen Instandhaltungsarbeiten der Liegenschaft mit einigem Finanzbedarf verbunden sind, wird gegenwärtig untersucht, ob und wie ein allfälliger Neubau eines Hotels mit Kongressinfrastruktur und Theater auf dem Gelände der bestehenden Theaterliegenschaft realisiert und finanziert werden könnte. Ein Entscheid darüber, ob für die Liegenschaft ebenfalls eine neue Trägerschaft gegründet werden soll, soll deshalb erst nach Abschluss dieser Vorstudie entschieden werden. Solange soll die Liegenschaft nach Ansicht des Stadtrates im Eigentum der Stadt verbleiben.

Falls der Grosse Gemeinderat die Motion erheblich erklärt, hat der Stadtrat im Normalfall anderthalb Jahre Zeit für die Umsetzung. Das ist kaum realisierbar. Deshalb beantragt der Stadtrat dem Grossen Gemeinderat eine Verlängerung der Frist auf zweieinhalb Jahre.

Bericht und Antrag zur Motion sowie der Begleitbericht stehen zur Verfügung unter www.stadt.winterthur.ch (GGR-Nr. 2012/117)

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