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Stadtrat erwartet vom Kantonsrat ein besseres Mehrwertausgleichsgesetz

23.02.2018
Winterthur ist wie andere Städte und Gemeinden mit den Herausforderungen der baulichen Innenentwicklung konfrontiert. Die Stadt benötigt dafür einen Mehrwertausgleich, der bei Um- und Aufzonungen im Umfeld des betreffenden Areals für öffentliche Infrastrukturen und Dienstleistungen wie Grünanlagen, Schulen, öffentlicher Verkehr und Strassen verwendet werden kann. Dieses Anliegen wird in der Gesetzesvorlage des Regierungsrats ungenügend berücksichtigt. Der Stadtrat erwartet deshalb grundsätzliche Nachbesserungen durch den Kantonsrat.

Winterthur ist wie andere Städte und Gemeinden mit den Herausforderungen der baulichen Innenentwicklung konfrontiert. Die Stadt benötigt dafür einen Mehrwertausgleich, der bei Um- und Aufzonungen im Umfeld des betreffenden Areals für öffentliche Infrastrukturen und Dienstleistungen wie Grünanlagen, Schulen, öffentlicher Verkehr und Strassen verwendet werden kann. Dieses Anliegen wird in der Gesetzesvorlage des Regierungsrats ungenügend berücksichtigt. Der Stadtrat erwartet deshalb grundsätzliche Nachbesserungen durch den Kantonsrat.

Letzte Woche hat der Regierungsrat die Vorlage des Mehrwertausgleichsgesetzes für den Kanton Zürich an den Kantonsrat überwiesen. Für den Stadtrat von Winterthur ist dieser Gesetzesantrag immer noch unausgewogen und zu stark auf die Bedürfnisse des Kantons ausgerichtet. Er schränkt die Gemeindeautonomie für die Ausgestaltung eines fairen und angemessenen kommunalen Mehrwertausgleichs erheblich ein. Ein solcher Mehrwertausgleich dient dazu, eine hochwertige und quartierverträgliche Innenentwicklung zu ermöglichen, die von der Bevölkerung akzeptiert wird. Dies schafft letztlich Planungssicherheit für Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Investorinnen und Investoren. 

Mehrwertausgleich ist ein wichtiges Instrument für eine qualitätsvolle Innenentwicklung

Die aktuellen Winterthurer Beispiele Lokstadt und Neuhegi-Grüze zeigen, dass der vom Regierungsrat vorgesehene Mehrwertausgleich von maximal 20 Prozent (15 Prozent kommunaler und 5 Prozent kantonaler Mehrwertausgleich) für städtische Verhältnisse deutlich zu tief angesetzt ist. Bei diesen Beispielen wurde die Finanzierung und Abtretung der öffentlichen Freiräume und Infrastruktur im Rahmen von städtebaulichen Verträgen gesichert. Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf wären diese erfolgreich ausgehandelten Lösungen nicht möglich gewesen, weil der Wert dieser Lösungen deutlich über dem Maximalwert von 20 Prozent liegt.

Anliegen der Stadt Winterthur wurden nicht berücksichtigt

Für den Stadtrat ist unverständlich, dass der Regierungsrat die Anträge, die der Stadtrat im Rahmen der Vernehmlassung eingebracht hatte und die auch von den anderen Städten und vielen Gemeinden vertreten worden waren, in keiner Weise berücksichtigt hat:

Abgabesatz auf 20 bis 50 Prozent festsetzen
Das vom Bundesrecht vorgegebene Minimum von 20 Prozent genügt angesichts der anstehenden finanziellen Herausforderungen an die städtischen Infrastrukturen nicht. Die Städte und Gemeinden benötigen im Rahmen der Umsetzung des Mehrwertausgleichs in ihre Bau- und Zonenordnungen mehr Spielraum. Der Abgabesatz auf Einzonungen – was in der Stadt Winterthur kaum mehr der Fall sein wird – sowie Um- und Aufzonungen ist auf 20 bis 50 Prozent anzusetzen. Bei Einzonungen sollen wie vorgesehen maximal 20 Prozent in den kantonalen Fonds fliessen, während die Gemeinden zusätzlich eine Abgabe bis maximal 30 Prozent sollen festlegen können.

Verzicht auf kantonale Mehrwertabgabe bei Um- und Aufzonungen
Unverständlich ist, weshalb der Kanton bei Um- und Aufzonungen 5 Prozent des Mehrwertausgleichs beanspruchen will. Aus Sicht der Stadt Winterthur wäre es stossend, wenn Erträge der Stadt aus Um- und Aufzonungen über das Mittel des Fonds letztlich für die Finanzierung von Auszonungen in periphere Gebiete umverteilt würden. Auf die kantonale Mehrwertabgabe bei Um- und Aufzonungen ist deshalb zu verzichten.

Städtebauliche Verträge als gleichwertige Alternative
Die aktuellen Winterthurer Beispiele Lokstadt im Sulzerareal Stadtmitte, das Umfeld Grüze und das Umfeld Hegi (jeweils Umzonung/öffentlicher Gestaltungsplan in Kombination mit einem städtebaulichen Vertrag) zeigen, dass der Wert von 20 Prozent für städtische Verhältnisse deutlich zu tief angesetzt ist. Nach Auffassung des Stadtrates müssen städtebauliche Verträge eine gleichwertige Alternative zum direkten monetären Ausgleich darstellen. Beide Formen des Mehrwertausgleichs sollen in der Bau- und Zonenordnung verankert werden können, und städtebauliche Verträge sollen auch bei Neueinzonungen möglich sein.

Offenere Formulierung der Zweckbindung
Die Zweckbindung des kommunalen Mehrwertausgleichsfonds ist offener zu formulieren. Insbesondere sollen mit den Mitteln auch Groberschliessungsanlagen sowie Schulhäuser finanziert werden können.

Negative Auswirkungen auf Steuersubstrat vermeiden
Berechnungen städtischer Fachleute zeigen, dass mit der kantonalen Mehrwertabgabe eine Reduktion der Grundstücksgewinnsteuer auf Kosten der Stadt erfolgt. Solche negativen Auswirkungen der Vorlage auf das Steuersubstrat der Stadt sind zwingend zu kompensieren.

Umzonungen von Zonen für öffentliche Bauten sind keine Neueinzonungen
Die Umzonung einer Zone für öffentliche Bauten soll gemäss regierungsrätlicher Vorlage als Neueinzonung gelten. Die Argumentation dazu überzeugt den Stadtrat nicht. So müsste die Stadt bei einer allfälligen Umwidmung einen nicht unerheblichen Betrag in den kantonalen Mehrwertausgleichsfonds überweisen, obwohl die entsprechenden Mittel benötigt würden, um ein solches Areal adäquat zu entwickeln.

Der Kantonsrat muss nachbessern

 Der Stadtrat muss feststellen, dass wichtige kommunale Anliegen nicht in die vom Regierungsrat überwiesene Vorlage eingeflossen sind. Der Stadtrat erwartet nun vom Kantonsrat, dass er die Bedürfnisse der Städte und Gemeinden ernst nimmt und das Gesetz entsprechend nachbessert.

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