Stadtrat empfiehlt Ja zu Netto Null 2040 und zum Zürcher Energiegesetz
Am 28. November 2021 entscheidet die Winterthurer Stimmbevölkerung über das neue Klimaziel der Stadt. Dabei stehen zwei Varianten zur Auswahl: Netto Null 2040 und 2050. Der Stadtrat hat beschlossen, die ambitioniertere Variante Netto Null 2040 zu unterstützen. Am gleichen Tag wird über das kantonale Energiegesetz abgestimmt. Beim Umstieg auf erneuerbare Lösungen im Gebäudebereich ist das kantonale Gesetz ein zentraler Baustein der städtischen Klimapolitik. Der Stadtrat empfiehlt der Winterthurer Stimmbevölkerung deshalb, beim Zürcher Energiegesetz ein Ja in die Urne zu legen.
Seit 2012 verfolgt Winterthur das Klimaziel von zwei Tonnen CO2-Äquivalenten pro Person und Jahr bis 2050. Seither konnte der Treibhausgasausstoss pro Person um zehn Prozent gesenkt werden. Die Berichte des Weltklimarates zeigen aber, dass dieses Klimaziel nicht mehr genügt, um die Erderwärmung auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen. Der Stadtrat hat dem Grossen Gemeinderat im Februar 2021 deshalb eine Vorlage mit dem Ziel von Netto-Null-CO2 bis 2050 präsentiert. In der folgenden Debatte hat sich die Ratsmehrheit für Netto Null bis 2040 ausgesprochen. Der Stadtrat anerkennt die Dringlichkeit und die besondere Verantwortung der Städte. Netto Null bis 2040 ist ehrgeizig, aber machbar. Gemeinsam mit der Bevölkerung, der Wissenschaft und den Unternehmen kann die Verwaltung dieses Ziel erreichen.
Stadtrat empfiehlt Ja zu Netto Null 2040
Bei der Abstimmung vom 28. November hat die Bevölkerung die Möglichkeit, zwischen den beiden Klimazielvarianten Netto Null 2040 und Netto Null 2050 zu wählen. Der Stadtrat
empfiehlt der Bevölkerung, Ja zu Netto Null 2040 zu stimmen. Hierzu ist von Vorteil zweimal Ja zu beiden Klimazielen zu stimmen und bei der Stichfrage die Variante «netto null Tonnen CO2 bis 2040» zu wählen, um das Klimaziel Netto Null sicher zu verankern. Netto Null bedeutet, dass der Treibhausgasausstoss so weit wie möglich Richtung Null
reduziert wird. Wo die Reduktion nicht möglich ist, muss der CO2-Ausstoss kompensiert werden. Der Klimaplan des Stadtrats sieht einerseits die Intensivierung bereits laufender
Projekte und andererseits die Einführung zusätzlicher Massnahmen vor. Für die Periode von 2021 bis 2028 sind über fünfzig Massnahmen beschlossen. Diese konzentrieren sich mit den Themenbereichen «Energieversorgung und Gebäude», «Mobilität» und «Lokale Wirtschaft, Konsum und Freizeit» auf jene Massnahmen mit der grössten Hebelwirkung.
Ja zum Kantonalen Energiegesetz
Über das neue kantonale Energiegesetz wird ebenfalls am 28. November 2021 abgestimmt. Der Zürcher Regierungsrat will mit der Anpassung der energetischen Normen für neue und bestehende Bauten einen entscheidenden Beitrag zum Klimaschutz leisten. Denn: Kantone können Rahmenbedingungen festlegen für den Energieverbrauch und die Wärmeversorgung von Häusern, also für die Heizung, die Kühlung und die Warmwasseraufbereitung. In diesem Bereich entstehen die meisten CO2-Emissionen – rund vierzig Prozent sind es im Kanton Zürich. Mit dem neuen Gesetz werden künftig Photovoltaikanlagen oder klimaneutrale Wärmepumpen gefördert. Zudem sieht es abfedernde Massnahmen für Hauseigentümer vor. Das kantonale Energiegesetz leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der städtischen Klimaziele. Der Stadtrat empfiehlt darum der Bevölkerung das Zürcher Energiegesetz zur Annahme.
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