Stadtrat bewilligt Sanierungskredit für die Eulachhalle 1
Für die Instandstellung der Gebäudehülle der Eulachhalle 1 sowie für die Sanierung der Lüftungsanlage und der Garderobenlüftung im Untergeschoss hat der Stadtrat einen Kredit von 3,74 Millionen Franken als gebundene Ausgaben bewilligt.
Die Eulachhalle 1 wurde 1971 erstellt. Die Halle ist im Besitz der Stadt Winterthur, der Betrieb ist per Vertrag an die Eulachhallen AG übertragen. Die Fenster, der Sonnenschutz und die Lüftungsanlage stammen aus der Erstellungszeit des Gebäudes und haben ihre Lebensnutzungsdauer schon länger überschritten. Die Fenster entsprechen mit der Einfach-Sicherheitsverglasung und den durchgehenden Metallrahmen den heutigen energetischen Standards in keiner Weise mehr.
Auch das Lüftungssystem erfüllt die heutigen Anforderungen bezüglich Schall, Behaglichkeit und Energie schon länger nicht mehr. Zudem vermag die Anlage die Bedürfnisse durch die erweiterte Nutzung als Eventhalle nicht abzudecken. Ebenfalls in den Erneuerungszyklus fällt die Lüftungsanlage der Garderoben im Untergeschoss.
2020 setzte die Eulachhallen AG Innenausbauarbeiten an der Halle 1 in eigener Regie und auf eigene Kosten um, damit neben sportlichen Veranstaltungen vor allem auch die Ansprüche von Tagungen, Prüfungen, Konzerten und weiteren Events adäquat erfüllt werden können. Mit dem nun vorliegenden Projekt kommt die Stadt Winterthur als Hallenbesitzerin ihrer Pflicht nach, ihre Sachwerte so zu unterhalten, dass die Substanz und Gebrauchsfähigkeit erhalten bleiben.
Der Stadtrat liess ein Projekt ausschaffen für den Totalersatz aller Fenster und Storen. Bei der Lüftungsanlage wurde im Sinne der Kreislaufwirtschaft ein Kompromiss ausgearbeitet, bei dem eine neue Lüftungsanlage für Belegungen bis rund 1000 Personen für eine optimale Luftqualität sorgt. Zwei der vier alten Lüftungsanlagen werden so saniert, dass sie im Fall einer höheren Personenbelegung zugeschaltet werden können. Damit kann auch bei hohen Besuchendenzahlen die heute geforderte Luftqualität garantiert werden.
Im Rahmen der Sanierung müssen auch Arbeiten aufgrund feuerpolizeilicher Auflagen, eine statische Ertüchtigung des Dachs sowie Anpassungen an den Elektroanlagen ausgeführt werden.
Der Gesamtkredit für die Investition beträgt 3,89 Millionen Franken. Davon wurden 150 000 Franken für die Projektierung bereits bewilligt. Mit dem vorliegenden Beschluss hat der Stadtrat die Aufwände für die Umsetzung in der Höhe von 3,74 Millionen freigegeben und als gebundene Ausgaben im Sinne des Gemeindegesetzes bewilligt. Gebundene Ausgaben sind Aufwände, zu welchen eine Gemeinde verpflichtet ist. Die entsprechende Bewilligungskompetenz liegt beim Stadtrat.
Da sich die Eulachalle 1 im Katalog des Kantons Zürich für Anlagen von kantonaler Bedeutung befindet, darf mit einem Beitrag aus dem kantonalen Sportfonds von rund 15 Prozent, also ca. 580 000 Franken gerechnet werden.
Die Umsetzung der Arbeiten soll innerhalb eines möglichst kurzen Zeitfenster erfolgen, um die Hallenschliessungszeit zu verringern. Aufgrund der langen Lieferzeiten, unter anderem von Lüftungsanlagen, ist die Sanierung ab Mai 2025 geplant. Die Eulachhalle 1 soll ab September 2025 frisch saniert für die Nutzenden wieder zur Verfügung stehen.