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Stadtrat begrüsst beantragte Abschaffung der Kleinkinderbetreuungsbeiträge

01.10.2015
Die vorberatende Kommission für Bildung und Kultur (KBIK) beantragt dem Kantonsrat die Abschaffung der Kleinkinderbetreuungsbeiträge. Für den Stadtrat ist dies der zweite angestrebte Teilerfolg bei seinen Bemühungen, das Kostenwachstum bei den Soziallasten zu dämpfen. Der Regierungsrat hat bereits vor Monatsfrist beschlossen, beim Kinder- und Jugendheimgesetz ein Gesamtkostenmodell einzuführen, das die Kosten zwischen den Gemeinden fair verteilt.

Die vorberatende Kommission für Bildung und Kultur (KBIK) beantragt dem Kantonsrat die Abschaffung der Kleinkinderbetreuungsbeiträge. Für den Stadtrat ist dies der zweite angestrebte Teilerfolg bei seinen Bemühungen, das Kostenwachstum bei den Soziallasten zu dämpfen. Der Regierungsrat hat bereits vor Monatsfrist beschlossen, beim Kinder- und Jugendheimgesetz ein Gesamtkostenmodell einzuführen, das die Kosten zwischen den Gemeinden fair verteilt.

Die Änderung der Voraussetzungen für die Kleinkinderbetreuungsbeiträge (KKBB) auf den 1. Januar 2013 führte bei allen Gemeinden im Kanton Zürich zu einer Kostenexplosion. In der Stadt Winterthur stiegen die Kosten von knapp einer Million Franken im Jahre 2012 auf 7,5 Millionen Franken im Jahre 2014. Auch die Reduktion der Anspruchsgrenze durch den Regierungsrat auf den 1. Januar 2014 führte nicht zum erwarteten Rückgang. Stattdessen blieben die Ausgaben auf einem hohen Niveau. Sie tragen auch im laufenden Jahr wesentlich dazu bei, dass die gesetzlich vorgegebenen Unterstützungsleistungen im Sozialbereich um rund neun Millionen Franken höher als budgetiert ausfallen werden. Der Stadtrat hat anlässlich seiner Medienkonferenz zum Budget 2016 am Dienstag bereits darauf hingewiesen.

Der Stadtrat hat sich für die Abschaffung der KKBB ausgesprochen, deren Wirkung auch aus fachlicher Sicht nicht erwiesen ist und die sich aufgrund der gesellschaftlichen Veränderungen überholt haben. Die Regierung hat sich bei einer Anhörung vor der kantonsrätlichen Kommission entschieden für die Aufhebung dieser Beiträge eingesetzt. Die Kommission für Bildung und Kultur beantragt dem Kantonsrat nun die Abschaffung der KKBB und strebt eine rasche Umsetzung an, was der Stadtrat begrüsst.

Einsatz des Stadtrates zahlt sich aus

Dies ist der zweite Erfolg des Stadtrates bei seinen Bemühungen, das Wachstum der Soziallasten zu bremsen und einen fairen Soziallastenausgleich zu erreichen: Ende August sprach sich der Regierungsrat bereits beim Kinder- und Jugendheimgesetz für die Variante aus, die auch der Stadtrat in seiner Vernehmlassungsantwort bevorzugte.

Das sogenannte Gesamtkostenmodell führt dazu, dass die für die Gemeinden anfallenden Kosten im Kinder- und Jugendbereich – etwa bei einem stationären Aufenthalt in einem Heim oder in einer Pflegefamilie, aber auch bei niederschwelligeren Hilfen wie der sozialpädagogischen Familienbegleitung – fairer zwischen den Gemeinden verteilt werden.

Davon profitieren neben kleineren Gemeinden, die schon bei einzelnen kostspieligen Fällen in eine finanzielle Schieflage geraten können, auch Agglomerationsgemeinden und Städte wie Winterthur, die aufgrund ihrer Zentrumsfunktion überdurchschnittlich belastet sind.

Es liegt jetzt bei beiden Vorlagen am Kantonsrat, die fachlich abgestützten und von der Mehrheit der Gemeinden befürworteten Vorlagen wie aufgegleist zu verabschieden. Der Stadtrat wird sich weiter dafür einsetzen und auch in anderen Themenbereichen aktiv darum besorgt sein, dass die Steigerung der Soziallasten gebremst wird, insbesondere indem diese nicht beeinflussbaren Kosten zwischen den Gemeinden fairer verteilt werden.

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