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Stadtrat beantragt ein Darlehen für das Projekt «Einviertel» der Gesewo

31.01.2019
Das Wohnbauprojekt «Einviertel» der Gesewo in der Lokstadt soll mit städtischen und kantonalen Wohnbauförderungsdarlehen von je 812 200 Franken subventioniert werden, damit zehn Wohneinheiten zu vergünstigten Konditionen vermietet werden können. Der Stadtrat beantragt dem Grossen Gemeinderat, dem zinslosen Darlehen der Stadt zuzustimmen.

Das Wohnbauprojekt «Einviertel» der Gesewo in der Lokstadt soll mit städtischen und kantonalen Wohnbauförderungsdarlehen von je 812 200 Franken subventioniert werden, damit zehn Wohneinheiten zu vergünstigten Konditionen vermietet werden können. Der Stadtrat beantragt dem Grossen Gemeinderat, dem zinslosen Darlehen der Stadt zuzustimmen.

Die Gesewo (Genossenschaft für selbstverwaltetes Wohnen) erstellt in der Lokstadt eine grössere Überbauung. Das Wohnbauprojekt «Einviertel» wird im ersten Gebäude, dem Haus Krokodil, realisiert und umfasst ein vielfältiges Angebot an Wohnungen, Läden, Gewerbe- und Kulturräumen. Neben den üblichen Genossenschaftswohnungen mit 2,5 bis 5,5 Zimmern werden drei Grosswohnungen und verschiedene Gemeinschaftsräume gebaut. Mit dem Projekt «Einviertel» werden insgesamt 71 Wohneinheiten mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von rund 47,3 Millionen Franken erstellt. Davon sollen zehn Wohnungen mit städtischen und kantonalen Wohnbauförderungsdarlehen subventioniert werden, damit sie vergünstigt vermietet werden können. Die Voraussetzungen, um eine subventionierte Wohnung mieten zu können, sind in der kantonalen Wohnbauförderungsverordnung geregelt und beinhalten Kriterien wie die Einkommens- und Vermögensverhältnisse sowie die Familiengrösse. Mit dem Bau wurde im Mai 2018 begonnen. Bis Herbst 2020 soll das Projekt «Einviertel» fertig gestellt und bezugsbereit sein.

Der Stadtrat beantragt dem Parlament, das Projekt mit einem zinsfreien Darlehen der Stadt in der Höhe von 812 200 Franken zu unterstützen, unter der Bedingung, dass sich der Kanton Zürich im gleichen Rahmen beteiligt.

Die Weisung an den Grossen Gemeinderat ist hier ersichtlich.

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