Stadt Winterthur verankert ökologische und soziale Beschaffung
Ab 1. Juli 2026 gelten für die Stadt Winterthur neue Vorgaben für die Beschaffungen. Mit der neuen Richtlinie verpflichtet sich die Stadt, bei Einkäufen ökologische und soziale Kriterien systematisch zu berücksichtigen. Damit nimmt Winterthur als grosse öffentliche Auftraggeberin ihre Vorbildrolle wahr und leistet einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz.
Der Stadtrat von Winterthur hat eine neue Richtlinie zur Beschaffung verabschiedet. Ökologische und soziale Kriterien haben künftig grosses Gewicht. Mit diesem Schritt setzt die Stadt ein wichtiges Ziel ihres Energie- und Klimakonzepts der Legislatur 2022 bis 2026 um. Die Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen gilt als einer der grössten Hebel der Stadtverwaltung, um den Klima- und Ressourcenschutz aktiv zu fördern. Im Jahr 2024 lag das Beschaffungsvolumen der Stadt Winterthur bei rund 400 Millionen Franken. Damit zählt die Stadt zu den wichtigsten regionalen Auftraggeberinnen der Privatwirtschaft. Mit der neuen Richtlinie nimmt sie ihre Vorbildrolle wahr und unterstützt eine faire, ressourcenschonende Wirtschaft.
Klare Regeln für zukünftige Beschaffungen
Die neue Regelung schreibt verbindlich vor, dass neben den gesetzlichen Vorgaben sowie den bereits geltenden sozialen und wirtschaftlichen Grundsätzen auch ökologische Kriterien berücksichtigt werden müssen. Dazu zählen insbesondere Klimawirkung, Energieeffizienz, Ressourcenschonung, Schadstoffvermeidung und Kreislaufwirtschaft. Die Richtline beschreibt Eignungs- und Zuschlagskriterien sowie die generelle Vorgehensweise bei Beschaffungen. Sie umfasst produktspezifische Kriterien für 13 Kategorien, damit die ökologischen und sozialen Anforderungen in der Praxis möglichst konkret und nachvollziehbar überprüft werden können.
Bisherige Kriterien wie die Einhaltung des Arbeits- und Sozialstandards gemäss internationalen Normen berücksichtigt die neue Richtlinie weiterhin. Zusätzlich wird ein Fokus auf wirtschaftliche Aspekte wie Lebenszykluskosten, Qualität und Langlebigkeit gelegt. Mit den neuen Richtlinien verpflichtet sich die Stadt dazu, Waren und Dienstleistungen zu beschaffen, die über den Lebenszyklus eine möglichst geringe Klima- und Umweltbelastung verursachen.
Einheitliche und transparente Vorgaben
Die Anwendung der neuen Vorgaben ist für alle städtischen Departemente bei Beschaffungen ab 50 000 Franken verbindlich. Sie schaffen bei Ausschreibungen klare Verhältnisse sowohl für Beschaffendende als auch für Anbietende. Um die Umstellung zu erleichtern, bietet die Stadt Schulungen für Beschaffende und Informationen für Anbieter:innen an. Im Jahr 2028 ist eine umfassende Evaluation vorgesehen, um die Umsetzung und Wirksamkeit der neuen Richtlinie zu prüfen.
Langfristige Wirkung für Klima und Wirtschaft
Die Stadt Winterthur ist überzeugt, dass die neuen Beschaffungsrichtlinien nicht nur ökologische und soziale Vorteile bringen, sondern langfristig auch die wirtschaftliche Effizienz steigern. Durch sorgfältige Bedarfsabklärungen, die Berücksichtigung von Qualität und Langlebigkeit sowie optimierte Betriebs- und Unterhaltungskosten lassen sich unnötige Ausgaben vermeiden und nachhaltige, zukunftsfähige Lösungen sicherstellen. «Mit der neuen Richtlinie schaffen wir Verbindlichkeit und Transparenz. So leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele und fördern eine nachhaltige Wirtschaft», sagt Katrin Cometta, Stadträtin und Vorsteherin des Departements Sicherheit und Umwelt.
| Typ | Titel |
|---|---|
| Richtlinie zur nachhaltigen Beschaffung |




