Stadt Winterthur schafft die rechtliche Grundlage für die Offenlegung der Quellcodes von Software (Open Source Software)
Der Stadtrat beantragt dem Stadtparlament die Informationsverordnung zu ergänzen. Da-mit soll die Offenlegung der Quellcodes von Software sowie die Nutzung, Weiterentwicklung und Weitergabe der Software künftig analog Art. 9 des Bundesgesetzes über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben (EMBAG) geregelt werden.
Der Stadtrat setzt damit einen Auftrag des Stadtparlaments um. Dieses hatte im September 2025 eine Motion zu Open-Source-Software für erheblich erklärt und den Stadtrat damit beauftragt, eine rechtliche Grundlage zu schaffen, damit der Quellcode von selbst entwickelter Software künftig veröffentlicht werden kann.
Mit der vorgeschlagenen Anpassung der Informationsverordnung schafft die Stadt Winterthur die kommunale Grundlage, um die Quellcodes von Software als Open Source offenzulegen. Dabei übernimmt die Stadt inhaltlich die in Vorbereitung stehenden kantonalen Bestimmungen, welche im Wesentlichen dem EMBAG entsprechen. Damit fördert der Stadtrat die Transparenz, Nachvollziehbarkeit und die Wiederverwendung öffentlich finanzierter Software.
Die Offenlegung von Quellcodes ermöglicht es Behörden, Unternehmen und weiteren Organisationen, gemeinsam entwickelte Lösungen zu nutzen und weiterzuentwickeln. Dadurch können Doppelspurigkeiten vermieden, die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Verwaltungen gestärkt und die digitale Innovation gefördert werden.
Für eine einheitliche Umsetzung innerhalb der Stadtverwaltung werden die Informatikdienste der Stadt Winterthur (IDW) beauftragt, Richtlinien für den Prozess für die Offenlegung von Quellcodes sowie die Nutzung, Weiterentwicklung und Weitergabe von Software zu erarbeiten.
Open Source Software (OSS)Damit wird Software bezeichnet, deren Quellcode offengelegt wird. OSS können von allen benutzt, studiert, verändert, weiterentwickelt und weitergegeben werden. Die Verbreitung erfolgt üblicherweise mittels Lizenz, die gebührenfrei ist. |




