Stadt Winterthur begrüsst Korrekturen bei den Kleinkinderbetreuungsbeiträgen
Der Stadtrat begrüsst die Änderungen bei den Kleinkinderbetreuungsbeiträgen, die der Regierungsrat des Kantons Zürich heute bekannt gegeben hat. Die Korrekturen führen zu einer finanziellen Entlastung bei den Gemeinden - auch bei der Stadt Winterthur.
Der Regierungsrat hat bereits nach einem Jahr die Regeln für den Bezug von Kleinkinderbetreuungsbeiträgen (KKBB) neu festgelegt. Die Änderungen bei den Vermögensgrenzen, den Freibeträgen und dem anerkannten Lebensbedarf sind ganz im Sinne der Stadt Winterthur. Die Unterstützung kommt damit gezielt jenen Familien zugute, die wirtschaftlich auf diese Beiträge angewiesen sind.
Die im Jahr 2013 gültigen Bezugsregeln bei den KKBB führten zu einer deutlichen Mehrbelastung bei den Gemeinden. Die Stadt Winterthur geht gemäss Hochrechnungen von einer Zusatzbelastung von mindestens 3,4 Millionen Franken für 2013 aus. Wie sich die Änderungen auf die Rechnung 2014 auswirken werden, wird im Laufe des Jahres ermittelt. Es ist jedoch von einer deutlichen Entlastung auszugehen.
Die Diskussion über die Kleinkinderbetreuungsbeiträge ist exemplarisch für die Diskussion um gebundene Kosten, die der Kanton bestimmt, aber die Stadt Winterthur bezahlen muss. In diesem Fall hat sich das koordinierte Engagement des Stadtrates von Winterthur für eine Anpassung der Bemessungsgrundlagen gemeinsam mit der Stadt Zürich, dem Gemeindepräsidentenverbands des Kantons Zürich sowie der Sozialkonferenz des Kantons Zürich gelohnt.