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Stadt erhält 1,9 Millionen für Baumassentransfer

01.02.2018
Für das geplante neue Mehrfamilienhaus an der Salstrasse 20 ist ein Baumassentransfer von Stadtwerk Winterthur zur Bauherrschaft, der Firma Corti Immobilien AG, vorgesehen. Stadtwerk Winterthur wird dafür mit pauschal 1,9 Millionen Franken entschädigt.

Für das geplante neue Mehrfamilienhaus an der Salstrasse 20 ist ein Baumassentransfer von Stadtwerk Winterthur zur Bauherrschaft, der Firma Corti Immobilien AG, vorgesehen. Stadtwerk Winterthur wird dafür mit pauschal 1,9 Millionen Franken entschädigt.

Im Innenhof des Gevierts Wülflinger-, Neuwiesen- und Salstrasse hat Stadtwerk Winterthur im Jahr 2013 das unterirdische Unterwerk Neuwiesen gebaut. Dieses versorgt einen grossen Teil der Stadt Winterthur über die nächsten 50 Jahre mit Strom und trägt zur langfristigen Versorgungssicherheit bei. Der unterirdische Neubau löste das alte, oberirdisch gebaute Unterwerk Neuwiesen ab, das sich auf demselben Innenhofareal befand. In der Folge wurde das alte Unterwerk abgerissen.
Der Innenhof befindet sich in einer Wohnzone, kann aber aufgrund der speziellen Nutzung für die Stromversorgung baulich nicht weiter sinnvoll genutzt werden. Die Stadt Winterthur hat deshalb eine Vereinbarung mit der Firma Corti Immobilien AG getroffen, die einen Baumassentransfer von Stadtwerk Winterthur zur Corti Immobilien AG im Umfang von 3655 Kubikmetern vorsieht, was 1075 Quadratmetern Landfläche entspricht. Dadurch kann die Firma Corti Immobilien AG an der Salstrasse 20 einen Neubau realisieren. Für den Baumassentransfer wird Stadtwerk Winterthur durch die Corti Immobilien AG mit pauschal 1,9 Millionen Franken entschädigt, was dem Marktwert entspricht. Der Betrag fliesst in den Gebührenhaushalt der Netze und kommt somit allen Gebührenzahlenden wieder zugute. Der Baumassentransfer entspricht der städtebaulichen Stossrichtung nach baulicher Verdichtung. Der beschriebene Baumassentransfer wurde in Grundzügen am 10. Juni 2015 vorunterzeichnet.
Die Details zum Ablauf des Geschäftes hat der Stadtrat im Rahmen der Antwort auf die Schriftliche Anfrage von Gemeinderat Benedikt Zäch am 24. Januar 2018 näher erläutert.

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