Sozialkosten: Seit drei Jahren auf hohem Niveau stabil
Rund 9400 Winterthurer Haushalte mussten 2016 mindestens einmal für ihre Existenzsicherung durch die Sozialen Dienste der Stadt Winterthur unterstützt werden, zum Beispiel mit Zusatzleistungen oder Sozialhilfe. Die Nettokosten für diese bedarfsorientierten Sozialleistungen blieben mit 111,4 Millionen Franken auf hohem Niveau in etwa stabil. Bei der Umsetzung der Massnahmen aus dem Expertenbericht des Büro BASS (Steuerung der Sozialkosten) ist das Departement Soziales auf Kurs. So kann in der Sozialhilfe dank der Einforderung von Mietzinssenkungen mindestens eine Viertelmillion Franken eingespart werden.
Seit Februar 2016 treibt das Departement Soziales die Umsetzung von Massnahmen betreffend Sozialkosten voran. Diese Massnahmen beruhen auf Empfehlungen des Expertenberichts des Büro BASS, welches die Handlungsoptionen der Stadt Winterthur analysiert hatte. Nach wie vor zentral ist das Engagement für einen fairen Soziallastenausgleich auf Kantonsebene. Hier spielen zum Beispiel die Abstimmungen vom 24. September eine entscheidende Rolle für die künftigen Sozialausgaben der Stadt. Der Stadtrat von Winterthur empfiehlt sowohl zur Heimfinanzierung als auch zum Integrationsstopp (Änderung Sozialhilfegesetz) ein Nein, um weitere Kostenüberwälzungen in Millionenhöhe vom Kanton auf die Gemeinden zu verhindern. Die neusten Zahlen des Regierungsrates zur Erwerbstätigkeit von vorläufig Aufgenommenen zeigen, dass die Integration im Kanton Zürich seit 2011 – also mit Sozialhilfeunterstützung – deutlich erfolgreicher verläuft als im Schweizer Durchschnitt. Bei jenen vorläufig Aufgenommenen, die bereits sechs oder sieben Jahre im Kanton Zürich leben, hat sich die Erwerbsquote von 2011 bis 2017 um beinahe 50 Prozent erhöht.
Weitere zentrale Handlungsfelder aus dem Expertenbericht sind eine Reduktion der Fallbelastung in der Sozialberatung und eine umfassende Wohnbaustrategie auf gesamtstädtischer Ebene. Eine experimentelle Studie zur Fallbelastung in der Sozialhilfe steht kurz vor dem Abschluss. Sie untersucht, ob eine intensivere Betreuung von Sozialhilfebeziehenden positive Effekte in Bezug auf die Kosten und die Ablösung aus der Sozialhilfe hat.
Mietzinse: Zwischenziel bereits erreicht
Konkrete Schritte haben die Sozialen Dienste bereits bei den Mietkosten unternommen. Diese machen in der Sozialhilfe immerhin ein Drittel der Gesamtkosten aus. Anlässlich der Senkung des Referenzzinssatzes im Juni 2017 wurden über 1600 Sozialhilfebeziehende in Zusammenarbeit mit dem Mieterverband über das Vorgehen für eine Mietzinssenkung informiert und beraten. Mit den bis heute bereits gesicherten Mietzinssenkungen werden im kommenden Jahr in der Sozialhilfe mehr als 250 000 Franken Mietkosten eingespart werden. Ebenso konnten die berufliche Integration von jungen Erwachsenen gestärkt und mehrere Projekte für die Integration von Flüchtlingen umgesetzt werden, auch dank freiwilligem Engagement aus der Bevölkerung.
Aktuelle Herausforderungen
Das steigende Sozialhilferisiko in Winterthur ist eine der wesentlichen aktuellen Herausforderungen. Aktuell liegt die Sozialhilfequote bei 5,5 Prozent. Im Vergleich mit anderen Städten und Gemeinden zeigt sich, dass in Winterthur verschiedene wirtschaftliche und demografische Risikofaktoren zusammentreffen. So ist das Sozialhilferisiko höher in städtischen Zentren und Agglomerationen, bei gering Qualifizierten, bei Familien und in wirtschaftlich schwachen Gemeinden. Winterthur ist sowohl Zentrum für die Region als auch Agglomeration in Bezug auf Zürich, hat überproportional viele arbeitslose Personen aus Hilfsfunktionen, und ist eine Familienstadt. Die Steuerkraft ist deutlich tiefer als in anderen Städten, und der lokale Arbeitsmarkt ist im Verhältnis zur Bevölkerung klein. In Winterthur leben vergleichsweise viele Personen in einer finanziell angespannten Situation, und haben daher auch ein erhöhtes Sozialhilferisiko. Die meisten dieser Faktoren lassen sich durch die Stadt nur schwer – und höchstens langfristig – ändern. Umso wichtiger sind die übergeordnete Betrachtung und ein Ausgleich der Risiken.
Zahlen und Fakten 2016 zur sozialen Sicherung
Kosten seit drei Jahren auf hohem Niveau stabilDer Nettoaufwand für die bedarfsabhängige, individuelle Unterstützung betrug 2016 111,4 Millionen Franken. Dies entspricht in etwa den Kosten der Vorjahre (2015: 110,2 Millionen Franken, 2014: 111,1). Zur bedarfsabhängigen Existenzsicherung zählen: Zusatzleistungen zur AHV/IV, Sozialhilfe, Kleinkinderbetreuungsbeiträge und Alimentenbevorschussung. Rund 9400 Winterthurer Haushalte waren 2016 mindestens einmal auf eine solche finanzielle Unterstützung angewiesen, die meisten auf Sozialhilfe oder Zusatzleistungen. Die Kleinkinderbetreuungsbeiträge wurden im Laufe vom Jahr 2016 abgeschafft, ein Teil dieser Kosten wird in Zukunft bei der Sozialhilfe anfallen. Sozialhilfe: Zunahme bei Fällen und KostenDie Sozialhilfequote in Winterthur beträgt 5,5 Prozent*. Insgesamt 7091 Personen in 4281 Haushalten wurden 2016 mindestens einmal von der Sozialhilfe unterstützt. Dies entspricht einer Fallzunahme von 6,2 Prozent. Die Nettokosten stiegen um 7,1 Prozent auf 55,4 Millionen Franken. Die Mietkosten betragen rund 30 Prozent des Bruttoaufwandes der Sozialhilfe, der Lebensunterhalt knapp 35 Prozent und Integrationsprojekte 8 Prozent. Zusatzleistungen zur AHV/IV: Konstanz bei Fällen und KostenEnde 2016 wurden 4002 Winterthurer Haushalte mit Zusatzleistungen zur IV oder AHV unterstützt. Dies entspricht in etwa dem Vorjahr (-13 Fälle im Vergleich zu 2015). Der Nettoaufwand sank ebenfalls minim und betrug 50 Millionen Franken. *Hinweis: Die in «Facts & Trends» publizierten Quoten zur Sozialhilfe wurden neu gemäss dem Standard der Schweizerischen Sozialhilfestatistik berechnet. Sie sind daher nicht mit den früheren Ausgaben von «Facts & Trends» vergleichbar.
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Weitere Informationen
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Einflussfaktoren und Finanzierung der Sozialkosten im Kanton Zürich (Ecoplan) | 12.09.2017 | |
Facts und Trends der Sozialen Sicherung 2016 | 12.09.2017 | |
Transparenz über die Höhe der Unterstützung für vorläufig Aufgenommene, Antwort des Regierungsrates | 12.09.2017 |