Sozialhilfe: Neue Mietzinsrichtlinien ab 1.7.2024
Die Sozialhilfebehörde der Stadt Winterthur hat entschieden, per 1. Juli 2024 neue Mietzinsrichtlinien in der Sozialhilfe einzuführen. Sie tragen den gestiegenen Mieten und der Teuerung bei den Nebenkosten Rechnung.
Sozialhilfebeziehende haben grosse Schwierigkeiten, zu den bisherigen Mietzinslimiten in Winterthur eine Wohnung zu finden. Auch sind die Angebotsmieten in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Die Sozialhilfebehörde hat daher entschieden, die Mietzinsrichtlinien per 1. Juli 2024 anzupassen. Die Limiten werden erhöht und neu in Form einer Nettomiete ausgewiesen. Die Umstellung von der Brutto- auf die Nettomiete trägt der Teuerung bei den Nebenkosten Rechnung und ermöglicht es, besser auf Schwankungen bei den Nebenkosten reagieren zu können.
Was ändert sich für Sozialhilfebeziehende?
Für die meisten Klient:innen ändert sich nichts. Bei Klient:innen, welche aktuell in einer zu teuren Wohnung leben, werden ab 1. Juli die Wohnkosten gemäss den neuen Richtlinien von der Sozialhilfe übernommen. Personen, welche aus anerkannten Gründen eine neue Wohnung suchen müssen, werden eine Mietzinsorientierung mit den neuen, höheren Limiten erhalten. Dies gibt ihnen etwas mehr Möglichkeiten im angespannten Wohnungsmarkt.
Entscheidungsgrundlage der Sozialhilfebehörde
Mit der Umstellung auf Nettomieten und der Anpassung an die Teuerung folgt die Sozialhilfebehörde der Stadt Winterthur einer Empfehlungen der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS). Zur Festlegung der neuen Limiten hat die Behörde die bestehenden Mieten der Sozialhilfebeziehenden und die Situation auf dem Wohnungsmarkt analysiert sowie Daten von anderen Städten und Sozialwerken, insbesondere der Ergänzungsleistungen, beigezogen. Die Mietkostenentwicklung wird künftig regelmässig kontrolliert und der Sozialhilfebehörde zur Kenntnis gebracht.
Auszug aus den neuen Mietzinsrichtlinien, gültig ab 1.7.2024
Haushaltsgrösse |
Maximaler Netto-Mietzins gemäss Mietvertrag pro Monat | |
pro Monat | Pro Person / Monat | |
Möbliertes oder unmöbliertes Zimmer, 1 Person |
670.00 |
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1 Personenhaushalt (ab 25 Jahren) |
1160.00 |
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2 Personenhaushalt |
1300.00 |
650.00 |
3 Personenhaushalt |
1510.00 |
503.00 |
4 Personenhaushalt |
1680.00 |
420.00 |
5 Personenhaushalt |
1850.00 |
370.00 |
Pro zusätzliche Person |
+ 170.00 |
Maximale Mietzinse für Zimmer und Wohnungen; gilt nicht für besondere Wohnformen oder Zweckgemeinschaften. Zusätzlich werden die effektiven Nebenkosten übernommen.