Sozialhilfe: Anpassung der Mietzinsrichtlinien
Die Sozialhilfebehörde der Stadt Winterthur hat entschieden, per 1. Januar 2026 höhere Mietzinse zu übernehmen. Damit trägt sie den gestiegenen Mieten Rechnung.
Sozialhilfebeziehende haben grosse Schwierigkeiten, zu den bisherigen Mietzinslimiten in Winterthur eine Wohnung zu finden. Die Angebotsmieten sind seit der letzten Anpassung der Mietzinsrichtlinien per 1. Juli 2024 weiter gestiegen. Die Sozialhilfebehörde hat deshalb entschieden, die Limiten per 1. Januar 2026 erneut anzupassen.
Was ändert sich für Sozialhilfebeziehende?
Für die meisten Klient:innen ändert sich nichts. Bei Klient:innen, die aktuell in einer zu teuren Wohnung leben, werden ab 1. Januar die Wohnkosten gemäss den neuen Richtlinien von der Sozialhilfe übernommen. Personen, die eine neue Wohnung suchen müssen, werden eine Mietzinsorientierung mit den neuen, höheren Limiten erhalten.
Bei den Mietzinsrichtlinien handelt es sich um Empfehlungen. Übersteigt die Miete die Empfehlungen der Richtlinie, wird der Einzelfall unter Berücksichtigung der persönlichen Situation der Klient:innen geprüft (siehe Fallbeispiele).
Fallbeispiel 1 – MietzinserhöhungFrau Müller ist alleinerziehende Mutter und lebt mit ihren zwei schulpflichtigen Kindern in einer 3-Zimmerwohnung. Per 1.4.2024 wurde ihre Miete erhöht (Referenzzinserhöhung und Teuerung). Die Miete liegt neu 20 Franken über den Richtlinien der Sozialhilfe. Die Sozialhilfe übernimmt den höheren Mietzins, prüft jedoch, ob eine Auflage zur Wohnungssuche angezeigt und verhältnismässig ist. Im Falle von Frau Müller verzichtet die Sozialhilfe auf die Auflage zur Wohnungssuche, weil die Chancen, eine günstigere Wohnung im gleichen Quartier zu finden, sehr gering sind und eine zusätzliche Belastung für die alleinerziehende Mutter bedeuten würde. Zudem wird auch berücksichtigt, dass die Kinder das gewohnte Umfeld und die Schule nicht verlassen müssen. Fallbeispiel 2 – Wohnkosten bei neuem SozialhilfebezugHerr Koller (45) lebt in einer 3-Zimmerwohnung für 1420 Franken monatlich (netto). Bei der Neuanmeldung für Sozialhilfe im Oktober 2025 erfährt er von der zuständigen Sozialarbeiterin, dass seine Wohnung 120 Franken über den Richtlinien (per 1.1.2026) der Sozialhilfe liegt. Die Sozialhilfe übernimmt den zu hohen Mietzins, prüft jedoch, ob eine Auflage zur Wohnungssuche angezeigt und verhältnismässig ist. Herrn Koller wird eine Auflage zur Wohnungssuche erteilt. Er muss die Wohnungssuche monatlich belegen oder Gründe vorlegen, weshalb die Wohnungssuche oder ein Umzug für ihn nicht zumutbar ist. Solange Herr Koller die Auflage erfüllt und günstigere Wohnungen sucht, übernimmt die Sozialhilfe seine Miete vollumfänglich. Wird die Auflage nicht erfüllt, prüft die Sozialhilfe, ob eine Kürzung der Mietzinsübernahme verfügt werden muss. |
Auszug aus den neuen Mietzinsrichtlinien, gültig ab 1. Januar 2026:
| Haushaltsgrösse | Bisherige maximale Nettomiete pro Monat in Franken | Maximale Nettomiete pro Monat per 1.1.2026 in Franken |
| 1-Personen-Haushalt | 1'160 | 1’300 |
| 2-Personen-Haushalt | 1'300 | 1’540 |
| 3-Personen-Haushalt | 1'510 | 1’680 |
| 4-Personen-Haushalt | 1'680 | 1’840 |
| 5-Personen-Haushalt | 1'850 | 2’000 |
| pro zusätzliche Person | + 170 | + 200 |



