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Seen: Privater Gestaltungsplan «Florenstrasse»

08.09.2017
Mit einem überzeugenden städtebaulichen Konzept und einer grosszügigen Gestaltung der Freiräume soll eine hochwertige Wohnüberbauung im Quartier Seen realisiert werden. Der Gestaltungsplan regelt eine einheitliche Realisierung auch in allfälligen Etappen. Die Planungsunterlagen zum privaten Gestaltungsplan «Florenstrasse» werden jetzt öffentlich aufgelegt.

Mit einem überzeugenden städtebaulichen Konzept und einer grosszügigen Gestaltung der Freiräume soll eine hochwertige Wohnüberbauung im Quartier Seen realisiert werden. Der Gestaltungsplan regelt eine einheitliche Realisierung auch in allfälligen Etappen. Die Planungsunterlagen zum privaten Gestaltungsplan «Florenstrasse» werden jetzt öffentlich aufgelegt.

Das rund 15 000 Quadratmeter grosse, unüberbaute Grundstück liegt am Westhang in Seen unterhalb einer heterogenen, kleinräumig strukturierten Einfamilienhausbebauung am Fusse des Stockemerberges. Die Kernzone «Stocken» scheidet das schmale Grundstück in zwei Teile: Einen nördlichen Bereich in der zweigeschossigen Wohnzone W2/2.0 und einen östlichen Bereich W2/1.2 mit direktem Anstoss an den freien Hang der Freihaltezone, die sich bis zum Waldstück im Süden erstreckt. Die neue Überbauung wird nach einheitlichen Grundsätzen realisiert. Die Bauten werden strassennah/entlang des Arealrandes gesetzt, sodass zwischen den Bauten ein durchlaufender und grosszügiger Freiraum verbleibt. Die Dimensionierung des Freiraumes und seine visuelle Verlängerung nach Süden bis zum Wald stehen für eine hohe Wohn- und Aufenthaltsqualität. Die Anlage soll als grosser Garten den Bewohnerinnen und Bewohnern uneingeschränkt zur Verfügung stehen.

Ein Arealüberbauungsbonus wird betreffend Ausnützung (zehn Prozent) beansprucht, nicht jedoch betreffend Geschossigkeit. Die Mehrfamilienhäuser in der zonengemässen zweigeschossigen Bauweise vorgesehen. Die Überbauung fügt sich so gegenüber dem oberhalb liegenden Einfamilienhausquartier und der bäuerlich geprägten Kernzone besser ein.

Die Planungsunterlagen zum privaten Gestaltungsplan «Florenstrasse» sind ab Montag, 11. September 2017 öffentlich aufgelegt. Innerhalb der sechzigtägigen Auflagefrist bis am 9. November 2017 kann jede Person Einwendungen einreichen. Anschliessend wird der Gestaltungsplan gegebenenfalls angepasst und dem Grossen Gemeinderat vorgelegt.

Sämtliche Unterlagen für die öffentliche Auflage sind im Internet einsehbar.

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