Schulhaus Wallrüti: Neubau, Umzonung und Gestaltungsplan
Der Stadtrat hat einen Kredit über 29,218 Millionen Franken für die neue Schulanlage Wallrüti gesprochen und an den Grossen Gemeinderat überwiesen. Damit das Vorhaben realisiert werden kann, muss die 2013 erfolgte Umzonung eines Teils des Areals in die Wohnzone wieder rückgängig gemacht werden. Für den geplanten Neubau des Schulhauses ist neben der Umzonung in eine Zone für öffentliche Bauten auch ein Gestaltungsplan erforderlich. Der Stadtrat hat die entsprechende Weisung ebenfalls an den Grossen Gemeinderat überwiesen.
Aufgrund steigender Schülerzahlen im Schulkreis Oberwinterthur sowie wegen des schlechten baulichen Zustands des Schulhauses Wallrüti hat der Grosse Gemeinderat im November 2015 einen Projektierungskredit über 1,9 Millionen Franken bewilligt. In der Folge wurde ein Architekturwettbewerb mit Präqualifikation durchgeführt. Anschliessend wurde das Siegerprojekt «Grosser Bär» der Arbeitsgemeinschaft Schneider Studer Primas und BGS Architekten überarbeitet. Heute liegt das Bauprojekt mit Kostenvoranschlag vor.
Für die bestehenden Gebäude sind verschiedene Vorgehensweisen vorgesehen: Der Klassentrakt weist grundlegende statische und bauliche Mängel auf, was die Erstellung eines Ersatzbaus notwendig macht. Darin soll zusätzlicher Schulraum erstellt werden, der das erwartete künftige Schülerwachstum auf der Sekundarstufe im Schulkreis Oberwinterthur grösstenteils aufnehmen kann. Der Singsaal- und Turnhallentrakt, der sich in einem besseren baulichen Zustand befindet, wird entsprechend der aktuellen Nutzungsbedürfnisse umgebaut sowie schadstoffsaniert und damit für weitere zehn Betriebsjahre ertüchtigt. Für den Kindergarten Wallrüti, der bisher im abzubrechenden Klassentrakt des Schulhauses verschiedene Räume nutzte, ist ein Ergänzungsbau direkt beim Kindergarten vorgesehen. Weitere Massnahmen sind der Ersatz des sich in schlechtem Zustand befindenden Baumbestands beim Parkplatz sowie die Erstellung und der Betrieb einer Photovoltaikanlage durch Stadtwerk auf dem Dach des neuen Sekundarschulhauses (finanziert über den Rahmenkredit für erneuerbaren Strom).
Die gesamten Ausgaben für dieses Projekt betragen 31,418 Millionen Franken. Darin sind die bereits bewilligten und beanspruchten Projektierungskredite von gesamthaft 2,2 Millionen Franken für die bisherigen Planungsarbeiten enthalten. Der in der vorliegenden Weisung beantragte Kredit beträgt somit 29,218 Millionen Franken.
Der bauliche Zustand der bestehenden Gebäude verlangt einen ambitiösen Zeitplan mit Bezug des Neubaus im Januar 2022. Daher ist es erforderlich, dass die Submissionsplanung bereits vor der Volksabstimmung begonnen wird, damit die Vergabe von Bauarbeiten anschliessend umgehend ausgelöst werden kann. Zu diesem Zweck soll ein vorgezogener Projektierungskredit von 800 000 Franken zusammen mit dem verbleibenden Baukredit von 28,418 Millionen Franken durch den Grossen Gemeinderat bewilligt werden.
Wird der vorgezogene Projektierungskredit nicht bewilligt, würde sich die Fertigstellung des Schulhauses um sechs Monate verzögern. Dies ist aber angesichts des Bauzustandes aus Risikosicht nicht vertretbar.
Über den effektiven Baukredit über 28,418 Millionen Franken wird abschliessend das Stimmvolk zu befinden haben.
Umzonung und Gestaltungsplan «Schulhaus Wallrüti»
Für das Areal des Schulhauses Wallrüti gilt eine Gestaltungsplanpflicht. Das Gebiet des Gestaltungsplans «Schulhaus Wallrüti» erstreckt sich von Norden nach Süden auf einer Länge von 480 Metern und ist 3,6 Hektaren gross. Im Süden grenzt das Schwimmbad Oberwinterthur an den Perimeter, im Norden die Sportanlage Wallrüti.
Ursprünglich war vorgesehen, auf der Grünfläche im Norden ab 2030 eine Wohnüberbauung zu realisieren. Dieses Teilgebiet wurde im Jahr 2013 von der Zone für öffentliche Bauten in eine dreigeschossige Wohnzone mit Gestaltungsplanpflicht umgezont. Auf diese Weise wurde damals die Einzonung Schulhaus Zinzikon flächengleich kompensiert (GGR-Nr. 2012-077 vom 10. Dezember 2012). Im Zuge einer Einwendung im Rahmen der öffentlichen Auflage kamen die beteiligten städtischen Stellen zum Schluss, dass auf diese flächengleiche Umzonung verzichtet werden soll. Mit der Beibehaltung der Zone für öffentliche Bauten soll der künftige Bedarf an Flächen für öffentliche Nutzungen im Gebiet Oberwinterthur/Zinzikon sichergestellt werden.
Mit dem öffentlichen Gestaltungsplan sollen im Wesentlichen eine städtebaulich hochwertige Gestaltung des Areals, eine zweckmässige Ordnung der öffentlichen Nutzung sowie die etappierte Entwicklung des Areals gesichert werden. Ein weiterer Zweck des Gestaltungsplans ist die Schaffung eines attraktiven Grünraums in Form eines von Norden bis Süden durchgehendes Parkbandes.
Der Gestaltungsplan wurde durch das Amt für Raumentwicklung (ARE) vorgeprüft. Die Genehmigung wurde mit einzelnen (untergeordneten) Auflagen in Aussicht gestellt. Die öffentliche Auflage für den privaten Gestaltungsplan und die Umzonung Wallrüti erfolgte vom 11. Dezember 2017 bis 8. Februar 2018. Während dieser Frist ist eine Einwendung eingegangen.
Der Gestaltungsplan und der Antrag für den Baukredit des Schulhauses sollen gemeinsam im Grossen Gemeinderat beraten werden.