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Schuldenbremse und «Baurecht statt Landverkäufe» sind in Kraft getreten

24.05.2019
Am 25. November 2018 hat die Stimmbevölkerung der Stadt Winterthur die kommunalen Vorlagen «Umsetzung der Motion Schuldenbremse» und «Baurecht statt Landverkäufe» angenommen. Nun hat der Regierungsrat die beiden Nachträge zur Gemeindeordnung genehmigt. Damit sind die Bestimmungen zur Schuldenbremse (Art. 48a und 48b GO) und zur Abgabe von Liegenschaften (Art. 82b, Art. 84 und Art. 85 GO) am 15. Mai 2019 in Kraft getreten.

Am 25. November 2018 hat die Stimmbevölkerung der Stadt Winterthur die kommunalen Vorlagen «Umsetzung der Motion Schuldenbremse» und «Baurecht statt Landverkäufe» angenommen. Nun hat der Regierungsrat die beiden Nachträge zur Gemeindeordnung genehmigt. Damit sind die Bestimmungen zur Schuldenbremse (Art. 48a und 48b GO) und zur Abgabe von Liegenschaften (Art. 82b, Art. 84 und Art. 85 GO) am 15. Mai 2019 in Kraft getreten.

Den Wortlaut der beiden Nachträge sind in der Erlass-Sammlung einsehbar.

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