Sanierung und Erweiterung der Schulergänzenden Betreuung Tiefenbrunnen
Die Stadt Winterthur saniert die Schulergänzende Betreuung Tiefenbrunnen und erhöht deren Kapazität. Sie reagiert damit auf die steigenden Betreuungszahlen. Für die Sanierung hat der Stadtrat gebundene Ausgaben von rund 623'000 Franken beschlossen. Die Kosten für die Erweiterung liegen dem Parlament zur Bewilligung vor.
Die Räume der Schulergänzenden Betreuung Tiefenbrunnen und Schönengrund bieten aktuell zusammen Platz für 144 Mittagessen und 77 Plätze in der Nachmittagbetreuung. Damit stossen sie an ihre Kapazitätsgrenzen. Es fehlt laut Raumprognose 2034/35 eine Fläche von 137 Quadratmetern für die Betreuung der Kinder aus dem Schulhaus Schönengrund und den Kindergärten Eigenheim und Breite. Daher saniert und erweitert die Stadt Winterthur die Schulergänzende Betreuung Tiefenbrunnen. Die Betreuung Tiefenbrunnen, das ehemalige Revierdepot der Stadtgärtnerei, gehört zur Schuleinheit Schönengrund.
Durch die Erweiterung können künftig am Mittag rund 170 Schüler:innen verpflegt werden. Die Plätze am Nachmittag steigen von 77 auf 105. Der Ausbau deckt den voraussichtlichen Bedarf für die nächsten zehn Jahre.
Der Stadtrat hat die Ausgaben für die Sanierung des Bestandes als gebunden, also als zwingend notwendige Investition, erklärt. Die Ausführungskosten in der Höhe von 623’000 Franken werden der Investionsrechnung des allgemeinen Verwaltungsvermögens belastet. Die Ausgaben für die Erweiterungsarbeiten im Betrag von 1,051 Millionen Franken unterliegen der Freigabe durch das Stadtparlament.
Bauliche Massnahmen zur Erweiterung
Das Projekt sieht vor, die Garage im Gebäude der Schulergänzenden Betreuung Tiefenbrunnen als Küche und Essraum umzunutzen. Dafür wird eine Küche aus einem anderen Schulhaus eingebaut, die dort nicht mehr benötigt wird. Im darunterliegenden Lagerraum werden eine neue Lüftungsanlage sowie die zusätzlichen haustechnischen Anlagen untergebracht. Garage und Lagerraum sind derzeit extern vermietet; das bestehende Mietverhältnis wird aufgrund Eigenbedarfs aufgelöst.
Der ungedeckte Sitzplatz im Obergeschoss wird umbaut und das Gebäude in diesem Bereich um einen beheizten, zusätzlichen Spielraum aufgestockt.


