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Sanierung: Ruine Alt Wülflingen erhält ein Schutzdach

10.06.2016
Die Burgruine Alt Wülflingen ist einsturzgefährdet und muss dringend saniert werden. In einer ersten Phase soll anstelle des Notdaches ein definitives Schutzdach im Juni/Juli 2016 errichtet werden.

Die Burgruine Alt Wülflingen ist einsturzgefährdet und muss dringend saniert werden. In einer ersten Phase soll anstelle des Notdaches ein definitives Schutzdach im Juni/Juli 2016 errichtet werden. Dafür wurde im letzten April eine Baubewilligung erteilt. Für das Jahr 2017 ist dann die Instandhaltung des Mauerwerks geplant.

Im Herbst 2013 musste der Bergfried aus Sicherheitsgründen weiträumig eingezäunt und für die Öffentlichkeit gesperrt werden. Über dem Turm wurde ein Notdach errichtet, um diesen vor weiteren Witterungseinflüssen zu schützen. Durch das Austrocknen des Mauerwerks kamen im Laufe der Zeit immer mehr Schäden ans Tageslicht. Diverse Untersuchungen zeigten in der Folge einen wesentlich schlechteren Zustand des Mauerwerks, als zunächst erkennbar war.

Auf Grundlage von umfangreichen Abklärungen hat sich der Stadtrat für ein zweistufiges Vorgehen entschieden, um das Bauwerk für die kommenden Jahrzehnte zu sichern. In einem ersten Schritt soll ein ausreichender Witterungsschutz der Mauerwerke durch ein definitives Dach gewährleistet werden. Dafür hat der Stadtrat budgetierte Mittel im Umfang von 171 500 Franken als gebundene Ausgaben freigegeben. Das Schutzdach kann nun im Juni/Juli 2016 aufgerichtet werden. Für den Transport des Baumaterials und der Bauinstallation ist der Einsatz eines Helikopters vorgesehen.

In einem zweiten Schritt soll das Mauerwerk instand gestellt werden. Das dafür anzuwendende optimale technische Verfahren ist noch nicht abschliessend festgelegt. Für dieses zweite Teilprojekt läuft derzeit ein Planerwahlverfahren. Über den Zuschlag wird der Stadtrat voraussichtlich im Sommer 2016 entscheiden. Der Beginn der Sanierungsarbeiten ist für das Frühjahr 2017 geplant. Ob die Arbeiten im gleichen Jahr abgeschlossen werden können, ist grundsätzlich vom Aufwand und von der Witterung abhängig.

Bei der mittelalterlichen Ruine handelt es sich um ein Bundesschutzobjekt, zu dessen Erhalt die Stadt Winterthur als Eigentümerin verpflichtet ist. Dem Kanton wird ein Beitragsgesuch eingereicht.

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