Sanierung der Liegenschaft Hegifeldstrasse 76
Die städtische Liegenschaft Hegifeldstrasse 76 ist in einem sehr schlechten baulichen Zustand und soll daher saniert werden. Der Stadtrat beantragt dazu dem Grossen Gemeinderat einen Investitionskredit von 9,8 Millionen Franken.
Die Liegenschaft Hegifeldstrasse 76 wurde 1963 als Arbeiterwohnheim im Auftrag der Firma Sulzer erbaut. Die Stadt Winterthur hat die Liegenschaft Ende 2001 erworben. Seither wird sie als Unterkunft für Asylsuchende genutzt. Damit kann rund ein Drittel der Unterkunftsplätze, die zur Erfüllung des Aufnahmekontingents der Stadt Winterthur notwendig sind, abgedeckt werden.
Die über 50-jährige Liegenschaft Hegifeldstrasse 76 ist in einem sehr schlechten und im Innenbereich gar baufälligen Zustand, weshalb eine komplette Sanierung der Räume und der gesamten Gebäudetechnik nicht mehr aufgeschoben werden kann. Mit der beantragten Sanierung wird die Liegenschaft für die Zukunft wieder instand gestellt.
Die heutige Wohnheimstruktur mit Einzelzimmern, Gemeinschaftsküchen und Aufenthaltsräumen sowie gemeinsam genutzten Toiletten- und Duschanlagen auf den Etagen war auf die Nutzung als reine Unterkunft zur Übernachtung für Einzelpersonen (in der Regel Saisonniers) ausgerichtet und ist für die heutige Nutzung als Unterkunft für Asylsuchende, die hier häufig als Familien mit Kindern wohnen, nicht mehr zweckdienlich. Familien mit Kindern, die sich in der Schweiz integrieren sollen, müssen über adäquaten Wohnraum für ein normales Familienleben verfügen. Durch die Stärkung der Familien wird auch der Betreuungsaufwand massgeblich reduziert.
Geplant ist deshalb ein Umbau in einen Wohnblock mit sechzig Ein- bis Dreizimmer-Wohnungen. Die Wohnflächen und der Ausbaustandard sind bescheiden. Jede Wohnung erhält ein einfaches Badezimmer und eine funktionale Küche. So kann die Liegenschaft, unabhängig von der derzeitigen Verwendung als Unterkunft für Asylsuchende, in Zukunft je nach Bedarf auch von anderen Personengruppen genutzt werden.
Die beantragte Gesamtsanierung stützt sich auf die gesetzlich vorgeschriebene Unterhaltspflicht und die Erfüllung baurechtlicher Vorschriften. Aus diesem Grund hatte der Stadtrat im letzten November die Ausgaben ursprünglich für gebunden erklärt. Im Rahmen der Genehmigung des Budgets 2015 hatte der Grosse Gemeinderat jedoch die Gebundenheit gestrichen und die Vorlage einer Weisung verlangt.
Mit der Gesamtsanierung kann erst begonnen werden, wenn die temporäre Wohnsiedlung für Asylsuchende an der Grüzefeldstrasse ihren Betrieb aufgenommen hat, da sie während der Sanierung der Liegenschaft Hegifeld für deren Bewohner und Bewohnerinnen als Provisorium dienen soll. Der Grosse Gemeinderat hat den Kredit für den Bau dieser Wohnsiedlung bewilligt und die Umzonung des Areals in die Zone für öffentliche Bauten beschlossen. Gegen die Baubewilligung wurde ein Rekurs und gegen den daraufhin erfolgten Nichteintretensentscheid des Baurekursgerichtes Beschwerde erhoben; diese ist beim Verwaltungsgericht pendent. Der Bezugstermin wird sich deshalb entsprechend verzögern.
Sobald die Ausgabenbewilligung des Grossen Gemeinderates für die Sanierung der Liegenschaft Hegifeldstrasse vorliegt und die temporäre Wohnsiedlung für Asylsuchende an der Grüzefeldstrasse den Betrieb aufgenommen hat, kann mit der Sanierung der Liegenschaft Hegifeldstrasse begonnen werden. Nach der Ausführungsplanung und einer Bauzeit von rund drei Jahren steht die Liegenschaft dem Departement Soziales wieder vollumfänglich zur Verfügung, gemäss derzeitiger Planung voraussichtlich im Jahr 2019.
Die Weisung an den Grossen Gemeinderat steht hier zur Verfügung.