Sanierung der «Fortuna»-Liegenschaften
Der im Eigentum der Stadt Winterthur stehende Gebäudekomplex Stadthausstrasse 19/21/31 und Obertor 16/22/26 wird einer Gesamtsanierung unterzogen. Die bisherigen Nutzungen (Wohnen, Büro, Schule) und Eigentumsverhältnisse bleiben nach der Sanierung unverändert, so dass die Forderungen der hängigen Volksinitiative «Obertor: Boden behalten – Winterthur gestalten» und die Gegenvorschläge des Stadtrats und der Aufsichtskommission durch die Sanierungsmassnahmen nicht tangiert werden. Der Stadtrat hat die Ausgaben für die Instandstellung der Gebäude im Betrag von fünf Millionen Franken für gebunden erklärt und die wertvermehrenden Investitionen im Umfang von 5,5 Millionen Franken bewilligt.
Die Gebäude entsprechen sowohl in baulicher, energetischer und technischer Hinsicht weitgehend nicht mehr den heutigen Anforderungen an Geschäftsräumlichkeiten und Wohnungen. Mit den Sanierungsmassnahmen wird eine nachhaltige Nutzung der Liegenschaften auch für die nächste Generation sichergestellt. Energetischen Massnahmen wird dabei grosse Beachtung geschenkt. Während der Sanierungsarbeiten können die Liegenschaften weiterhin genutzt werden. Die Arbeiten dauern von Sommer 2019 bis Herbst 2020.
Die Gesamtsanierung umfasst die 27 Wohnungen in den Obergeschossen der Liegenschaft Obertor 16/22/26. Um die Bewohnbarkeit der Wohnungen und die Nutzung der Geschäftsräume während des Umbaus zu gewährleisten, werden Sanitäreinrichtungen und Kochgelegenheit im Erdgeschoss angeboten. Der Innenhof zu den Wohnungen wird komplett saniert, gedämmt und neu gestaltet. Der Laden im Erdgeschoss der Liegenschaft Stadthausstrasse 19 wird für eine Neuvermietung saniert (Grundausbau). Sodann muss das Dachgeschoss der Liegenschaft Stadthausstrasse 19/21 nach dem Auszug der Informatikdienste mit ihrem Rechenzentrum für eine Büronutzung umfassend erneuert werden.
Werterhaltende und wertvermehrende Sanierungsmassnahmen
Bei der vorliegenden Gesamtsanierung handelt es sich einerseits um werterhaltende Instandstellungsarbeiten, zu deren Vornahme die Stadt rechtlich verpflichtet ist. Dazu gehören die Behebung von Baumängeln, Massnahmen zur Erfüllung gesetzlicher Auflagen und Vorschriften sowie Anpassungen an einen zeitgemässen Komfort und an den Stand der Technik. Demzufolge hat der Stadtrat die entsprechenden Ausgaben im Betrag von fünf Millionen Franken für gebunden erklärt.
Der wertvermehrende Anteil der Sanierungsmassnahmen gilt bei Finanzliegenschaften als Anlagetätigkeit, deren Bewilligung gemäss ständiger Praxis der Stadt Winterthur im vorliegenden Umfang von 5,5 Millionen Franken in die Zuständigkeit des Stadtrates fällt.
Im Übrigen werden mit der Sanierung keine Veränderungen in der Nutzung oder bei den Eigentumsverhältnissen vorgenommen, die der Forderung der Volksinitiative «Obertor: Boden behalten – Winterthur gestalten» oder dem Gegenvorschlag des Stadtrates oder demjenigen der Aufsichtskommission widersprechen.