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Rückerstattung von unrechtmässigen Postauto-Abgeltungen an die Stadt Winterthur

11.01.2019
Die Stadt Winterthur erhält aus den unrechtmässigen Postauto-Abgeltungen 523 000 Franken. Dieser Rückerstattungsbetrag betrifft die Jahre 2007–2018 und wird der städtischen Rechnung 2018 gutgeschrieben.

Die Stadt Winterthur erhält aus den unrechtmässigen Postauto-Abgeltungen 523 000 Franken. Dieser Rückerstattungsbetrag betrifft die Jahre 2007–2018 und wird der städtischen Rechnung 2018 gutgeschrieben.

Am 21. September 2018 haben das Bundesamt für Verkehr (BAV), die Konferenz der kantonalen Direktoren des öffentlichen Verkehrs und die Postauto Schweiz AG eine Rahmenvereinbarung über die Rückerstattung von Postauto-Abgeltungen unterzeichnet. Darin verpflichtet sich Postauto, folgende Beträge zurück zu bezahlen:

  • Sämtliche Umbuchungen inkl. Verzinsung für die Jahre 2007–2015
  • Die zu hohen Abgeltungen für die Jahre 2016–2018

Die Rückerstattungsvereinbarung des Kantons Zürich (vertreten durch den Zürcher Verkehrsverbund ZVV) mit Postauto wurde vom Verkehrsrat am 16. November 2018 genehmigt. Der gesamte Betrag für den Kanton Zürich von 12,6 Millionen Franken wird dem ZVV entrichtet. Dieser übernimmt die Verteilung an alle Städte und Gemeinden im Kanton.

Für die Stadt Winterthur ergibt dies einen Betrag von 523 000 Franken. Dieser Betrag wird der Rechnung 2018 des allgemeinen städtischen Steuerhaushalts gutgeschrieben.

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