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Revision des Gebührentarifs für die Friedhöfe

13.11.2014
Der Gebührentarif für die Friedhöfe in Winterthur wird per 1. Januar 2015 der Teuerung, den effektiven Kosten und den neuen Bestattungsmöglichkeiten angepasst. Es wird zwischen der Beisetzung von Verstorbenen aus Winterthur sowie aus andern Gemeinden unterschieden.

Der Gebührentarif für die Friedhöfe in Winterthur wird per 1. Januar 2015 der Teuerung, den effektiven Kosten und den neuen Bestattungsmöglichkeiten angepasst. Es wird zwischen der Beisetzung von Verstorbenen aus Winterthur sowie aus andern Gemeinden unterschieden.

Der Gebührentarif für die Friedhöfe datiert vom 17. Februar 1991 und ein Nachtrag vom 4. Dezember 1996. Darin sind die Abgaben für Grabmieten von Reihen-, Privat- und Gemeinschaftsgräbern, sowie Pflegebeiträge für Gemeinschaftsgräber festgelegt. Grundsätzlich wird zwischen Verstorbenen Winterthurer Einwohner/innen und Verstorbenen von andern Gemeinden unterschieden. Die Gebühren für auswärts Wohnende liegen durchschnittlich um 35 Prozent über denjenigen für Einwohner/innen. Im Tarif ist auch ersichtlich, welche Grabarten für Winterthurer Einwohner/innen kostenfrei sind.

Mit den neuen Ansätzen wird einerseits die Teuerung seit 1991 in der Höhe von 26.2 Prozent ausgeglichen. Bei einzelnen Grabtypen oder Bestattungsformen (Urnennischen, Privatgräber, Baumgräber, Gemeinschaftsgräber) werden zusätzlich die in den letzten Jahren entstandenen Investitionskosten in den Friedhöfen mit berücksichtigt.

Für alle Gemeinschaftsgräber und die Baumgräber werden Pflegebeiträge erhoben, welche bei der Beisetzung für die gesamte Ruhefrist zu entrichten sind. Gemäss der Verordnung über das Bestattungs- und Friedhofwesen obliegt die Grabpflege den Angehörigen. Bei den Gemeinschafts- und Baumgräbern ist eine individuelle Pflege nicht möglich, sodass sie durch die Stadtgärtnerei, respektive durch die beauftragte Friedhofgärtnerei ausgeführt werden muss.

Dem Tarif nicht unterstellt sind die Kosten für sämtliche frei wählbaren Dienstleistungen, wie beispielsweise die Beschriftung von Grabplatten, spezielle Särge oder auch die Grabbepflanzung und -pflege.

Der neue Gebührentarif wurde durch den Stadtrat auf den 1. Januar 2015 erlassen. Er wird detailliert im «Landboten» und im Amtsblatt des Kantons Zürich, sowie auf der Website der Stadtgärtnerei publiziert.

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