Rekurse gegen Abbruch Busdepot Deutweg
Der Stadtrat hat auf die Anordnung von Schutzmassnahmen beim Busdepot Deutweg verzichtet. Gegen diesen Entscheid wurden beim Baurekursgericht zwei Rekurse eingereicht.
Der Stadtrat hat bereits 2006 verzichtet, das Busdepot in das kommunale Inventar der schutzwürdigen Bauten aufzunehmen, weil der bauliche Zustand eine sinnvolle Nutzung nicht zulässt. Nach dem Umzug ins Depot Grüzefeld hat Stadtbus für das Busdepot Deutweg keine Verwendung mehr, wodurch das Areal einer anderen Nutzung zugeführt werden kann. Der Verkaufserlös aus dem Landverkauf wird zur Finanzierung der Sanierung und Erweiterung des Busdepots Grüzefeld verwendet. Der Grosse Gemeinderat hat am 14. Februar 2013 das Busdepot Deutweg von der Zone für öffentliche Bauten in eine Wohnzone umgezont. Dieser Entscheid ist rechtskräftig. Mit den drei Wohnbaugenossenschaften Heimstätten-Genossenschaft Winterthur (HGW), der Gemeinnützigen Wohnbaugenossenschaft Winterthur (GWG) und der Genossenschaft für Alters- und Invalidenwohnungen (GAIWO) hat der Stadtrat bereits eine sehr geeignete Bauherrschaft gefunden, welche gemeinsam rund 100 preisgünstige Wohnungen und zusätzlichen Gewerberaum auf dem Areal erstellen würde.
Die kantonale Denkmalpflegekommission kam 2011 zum Schluss, dass dem Busdepot Deutweg keine überkommunale Bedeutung zukomme. Der Stadtrat hat darauf basierend die kommunale Bedeutung des Busdepots Deutweg geprüft und eine Interessenabwägung vorgenommen. Das öffentliche Interesse am kommunalen Schutz des Busdepots wurde als geringer erachtet, als das öffentliche Interesse am verdichteten, energieeffizienten, gemeinnützigen und preisgünstigen Wohnungsbau an verkehrstechnisch guter Lage. Die finanziellen Folgen einer Unterschutzstellung wären erheblich, weil dies einerseits Sanierungskosten beim Busdepot auslösen, andererseits eine geringere Aufwertung des Grundstück zur Folge hätte, so dass die Sanierung und Erweiterung des Busdepots Grüzefeld anders zu finanzieren wären.
Aus diesen Gründen hat der Stadtrat beschlossen, auf die Anordnung von Schutzmassnahmen beim Busdepot Deutweg zu verzichten. Gegen diesen Entscheid gingen ein Rekurs aus der Anwohnerschaft und ein Rekurs eines Verbandes beim Baurekursgericht ein.