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Reglement für Klimafonds Stadtwerk Winterthur überarbeitet

06.10.2021
Der Stadtrat hat das überarbeitete Reglement des Klimafonds Stadtwerk Winterthur gutgeheissen. Es vereinheitlicht verschiedene Grundlagen und aktualisiert unter anderem Regelungen zum Entscheidungsgremium und zu den Finanzen.

Der Stadtrat hat das überarbeitete Reglement des Klimafonds Stadtwerk Winterthur gutgeheissen. Es vereinheitlicht verschiedene Grundlagen und aktualisiert unter anderem Regelungen zum Entscheidungsgremium und zu den Finanzen.

Seit dreizehn Jahren unterstützt der Klimafonds Stadtwerk Winterthur Projekte zur Verminderung von CO2 oder zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien. Insgesamt hat der Klimafonds per Ende 2020 Förderbeiträge über rund drei Millionen Franken vergeben. Kumuliert über deren Laufdauer sparen die unterstützten rund fünfzig Projekte 10,5 Millionen Kilowattstunden Strom und 50 000 Tonnen CO2 ein. Damit leistet der Klimafonds einen Beitrag zur Energie- und Klimapolitik der Stadt Winterthur.

Die rechtlichen und betrieblichen Grundlagen, auf denen die Tätigkeit des Klimafonds beruht, sind zu verschiedenen Zeitpunkten entstanden und überschneiden sich inhaltlich. Deshalb drängte sich eine Konsolidierung der Unterlagen und die Aktualisierung des Reglements auf. Das überarbeitete Reglement löst die vorherigen Grundlagenpapiere (Reglement, Geschäftsordnung sowie Richtlinien zur Mittelverwendung) ab. Die wichtigsten Anpassungen betreffen das Gremium und die Finanzen.

Entscheidungsgremium breiter abgestützt

Neu besteht das Entscheidungsgremium des Klimafonds Stadtwerk Winterthur aus sechs statt fünf Personen. Aus der Stadtverwaltung sind zwei Mitglieder des Stadtrats Teil des Gremiums (die Stadtratsmitglieder der Departemente Technische Betriebe sowie Sicherheit und Umwelt) sowie der Direktor von Stadtwerk Winterthur. Drei weitere Mitglieder des Entscheidungsgremiums sind Personen, die über besondere Kenntnisse in den Bereichen Wirtschaft, Forschung oder Bildung sowie Klimaschutz und Energie verfügen. Mit dieser personellen Erweiterung des Gremiums wird das bereits vorhandene Fachwissen zur Beurteilung der Gesuche um Förderbeiträge weitergefasst und vertieft (siehe Kasten).

Maximaler Beitrag festgelegt

Weitere Änderungen betreffen die Finanzen. Die Maximalhöhe der Förderbeiträge wird auf 200 000 Franken festgelegt. Mit dieser Begrenzung wird eine gewisse Diversifizierung der unterstützten Projekte sichergestellt. Der maximale Kostenbeitrag soll zudem höchstens fünfzig Prozent der gesamten Projektkosten betragen. So wird sichergestellt, dass die Gesuchstellenden entweder weitere Drittmittel organisieren oder selber einen massgeblichen Beitrag zum Projektaufwand leisten.

Mit dem angepassten Reglement verfügt der Klimafonds Stadtwerk Winterthur nun über aktuelle Grundlagen, um aktiv den Klimaschutz weiterzuführen. Er gibt der Bevölkerung die Möglichkeit, sich niederschwellig als Gönnerin und Gönner zu engagieren und fördert Firmen und Organisationen, die ein umweltschonendes Projekt mit Bezug zu Winterthur entwickeln.

Informationen unter stadtwerk.winterthur.ch/klimafonds

Entscheidungsgremium Klimafonds Stadtwerk Winterthur
Aktuell gehören folgende Personen dem Entscheidungsgremium an:
  • Stadtrat Stefan Fritschi (Vorsitz), Vorsteher Departement Technische Betriebe
  • Stadträtin Katrin Cometta, Vorsteherin Departement Sicherheit und Umwelt
  • Marco Gabathuler, Direktor von Stadtwerk Winterthur
  • Katrin Bernath, Umweltökonomin und Stadträtin der Stadt Schaffhausen
  • Thomas Bürki, unabhängiger externer Spezialist für CO2-Reduktion und Energieeffizienz
  • Jacqueline Jakob, Geschäftsführerin der Energie Agentur der Wirtschaft
Klimafonds Stadtwerk Winterthur
Seit 2007 fördert der Klimafonds Stadtwerk Winterthur Projekte in den Bereichen CO2-Reduktion, Förderung von Energieeffizienz oder erneuerbaren Energien mit Bezug zu Winterthur. Der Fonds wird durch einen freiwilligen Beitrag der Kundschaft von Stadtwerk Winterthur von zwei Rappen pro bezogene Kilowattstunde Strom finanziert. Er bietet den Winterthurerinnen und Winterthurern eine niederschwellige Möglichkeit, sich mit einem kleinen monatlichen Beitrag für lokalen und regionalen Klimaschutz zu engagieren: Ein durchschnittlicher Vierpersonen-Haushalt bezahlt acht Franken pro Monat. Anzahl Gönnerinnen und Gönner: 2806 (Stand 31.12.2020)

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