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Regelung für mögliche Wahl in den Nationalrat

18.09.2015
Die Winterthurer Stadträtin Barbara Günthard-Maier (FDP) kandidiert bei den eidgenössischen Wahlen 2015 für den Nationalrat. Für den Fall ihrer Wahl und dem sich daraus ergebenden Doppelmandat war es dem Stadtrat ein Anliegen, die finanziellen Modalitäten schon vorgängig zu regeln, um Klarheit und Transparenz zu schaffen.

Die Winterthurer Stadträtin Barbara Günthard-Maier (FDP) kandidiert bei den eidgenössischen Wahlen 2015 für den Nationalrat. Für den Fall ihrer Wahl und dem sich daraus ergebenden Doppelmandat war es dem Stadtrat ein Anliegen, die finanziellen Modalitäten schon vorgängig zu regeln, um Klarheit und Transparenz zu schaffen.

Der Stadtrat hat beschlossen, dass Stadträtin Barbara Günthard-Maier bei einer Wahl in den Nationalrat ein Betrag von 60 000 Franken ihrer Nebeneinnahmen aus dem Nationalratsmandat (zuzüglich alle effektiven Spesen) zur freien Verfügung überlassen wird. Die diesen Betrag übersteigenden Nebeneinnahmen sind der Stadt abzuliefern.

Anzumerken ist des Weiteren, dass Günthard-Maier – im Falle eines Doppelmandats – eine für ihre Arbeit als Nationalrätin notwendige Assistenz aus dem ihr überlassenen Betrag finanzieren wird. Sollte für diese Person ein Arbeitsplatz im Superblock benötigt werden, würde Günthard-Maier für die Infrastrukturkosten aufkommen.

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