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Reduktion der Baubewilligungsgebühren bei vollständiger elektronischer Einreichung

12.04.2018
2017 wurden 1126 Baugesuche beim Baupolizeiamt eingereicht. Gegenüber dem Vorjahr entspricht dies einer Zunahme um über zehn Prozent. Auch die von den Gesuchstellenden deklarierte Bausumme lag mit 740 Millionen Franken deutlich höher als im Vorjahr. Die 2016 vom Stadtrat beschlossene Gebührenreduktion bei der vollständigen elektronischen Einreichung der Baugesuche soll nun definitiv in die Verordnung über die Gebühren im Bauwesen aufgenommen werden. Dafür stellt der Stadtrat dem Grossen Gemeinderat Antrag.

2017 wurden 1126 Baugesuche beim Baupolizeiamt eingereicht. Gegenüber dem Vorjahr entspricht dies einer Zunahme um über zehn Prozent. Auch die von den Gesuchstellenden deklarierte Bausumme lag mit 740 Millionen Franken deutlich höher als im Vorjahr. Die 2016 vom Stadtrat beschlossene Gebührenreduktion bei der vollständigen elektronischen Einreichung der Baugesuche soll nun definitiv in die Verordnung über die Gebühren im Bauwesen aufgenommen werden. Dafür stellt der Stadtrat dem Grossen Gemeinderat Antrag.

Seit 1. September 2016 können Baugesuche über den E-Formular-Service des Baupolizeiamtes elektronisch eingereicht werden. Alle Baugesuchsunterlagen werden elektronisch abgelegt, und das Baubewilligungsverfahren – vom Eingang des Gesuchs bis zum baurechtlichen Entscheid – wird vollständig elektronisch abgewickelt. Den Gesuchstellenden wurde bei der vollelektronischen Eingabe eine Gebührenreduktion gewährt. Diese Gebührenreduktion rechtfertigt sich, da der Aufwand der Kanzlei des Baupolizeiamtes im Vergleich zu den herkömmlichen Baugesuchen etwas geringer ist, weil das Einscannen der Unterlagen (Gesuche, Pläne, Formulare, Korrespondenz etc.) entfällt. Gleichzeitig kann mit der Gebührenreduktion ein Anreiz zur vollelektronischen Gesuchseinreichung erzielt werden. Wären 2017 alle Gesuche elektronisch eingereicht worden, hätte die Gebührenreduktion 90 000 Franken betragen. Unter Berücksichtigung der Gesamteinnahmen von drei Millionen Franken pro Jahr ist diese Reduktion vertretbar. Deshalb beantragt der Stadtrat dem Grossen Gemeinderat die Reduktion nun definitiv in der Verordnung über die Gebühren im Bauwesen aufzunehmen.

Eine Anpassung der Verordnung über die Gebühren im Bauwesen vom 26. April 2004 ist unter anderem auch notwendig, weil die kantonale Verordnung über die Gebühren der Gemeindebehörden (VOGG) ab 1. Januar 2018 aufgehoben ist, und gleichzeitig werden auch weitere formale Änderungen vorgenommen.

Die Qualität der baurechtlichen Entscheide der Stadt Winterthur ist sehr hoch. So wurden 2017 1043 baurechtliche Entscheide erlassen. Lediglich 29 Rekurse wurden beim Baurekursgericht erhoben, wovon zwei gutgeheissen wurden. Die Erfolgsquote der Stadt beträgt 93 Prozent. 99,81 Prozent der baurechtlichen Entscheide wurden somit nicht beanstandet.

E-Formular-Service
Weisung an den Grossen Gemeinderat: gemeinderat.winterthur.ch

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