Rahmenbewilligung für die Musikfestwochen 2021
Der Stadtrat unterstützt den Verein Winterthurer Musikfestwochen in seinem Vorhaben, die 46. Musikfestwochen im Jahr 2021 trotz Einschränkungen durch die Covid-19-Pandemie durchzuführen und erteilt dem Verein eine einmalige, aktualisierte Rahmenbewilligung. Die Verantwortlichen planen ein zwölftägiges Festival mit beschränkter Besucherkapazität in zwei Winterthurer Grünanlagen und auf dem Viehmarkt.
Die Covid-19-Pandemie stellt Grossveranstaltungen wie die Musikfestwochen vor grosse Herausforderungen. Wie sich die epidemiologische Lage im August 2021 präsentieren wird, ist derzeit noch ungewiss. Dass die Winterthurer Musikfestwochen in der bisherigen Form durchgeführt werden können, ist nach heutiger Beurteilung aber ausgeschlossen. Trotzdem möchten die Verantwortlichen, der Verein Winterthurer Musikfestwochen, ein Festival möglichst nahe am Original – immer mit Rücksicht auf die spezifischen Herausforderungen, die sich aufgrund der Pandemie stellen – veranstalten.
Das dem Stadtrat vorgelegte Konzept sieht eine Durchführung der traditionellen Gratiskonzerte in zwei Grünanlagen (Rychenbergpark und Büelpark) als Hauptspielorte mit einer Kapazität von je mindestens 1000 bis max. 1500 Personen pro Abend vor. Die «Roulotte» am Graben wird auf den Viehmarkt verschoben. Sie bietet wie bisher ein zehntägiges, kostenloses Kleinkunst-Programm. Die Bezahlkonzerte an den drei letzten Tagen des Festivals sollen im Rychenbergpark stattfinden. Wie auch bei den Gratisveranstaltungen gehen die Verantwortlichen von einer Kapazität von mindestens 1000 bis max. 1500 Personen aus. Unverändert bleiben laut Konzept die beiden Formate «Menu Surprise» im Gewerbemuseum und «Musiksalzkirche» in der Stadtkirche Winterthur. Die Altstadt wird ansonsten nur im Rahmen kleinerer Kommunikationsmassnahmen und optionaler Interventionen bespielt.
Die Musikfestwochen sind eine der wichtigsten Veranstaltungen in der Winterthurer Kulturagenda, mit Ausstrahlung weit über die Region hinaus. Sie sind auch ein zentraler Akteur für unzählige Kulturschaffende und Zulieferer, die besonders stark unter der gegenwärtigen Pandemie zu leiden haben. An der Durchführung der diesjährigen Musikfestwochen besteht daher sowohl in kulturpolitischer als auch in ökonomischer Hinsicht ein erhebliches Interesse. Vor diesem Hintergrund und weil es ein Ausnahmejahr ist, ist für den Stadtrat auch die mit der Veranstaltung verbundene zeitlich begrenzte Lärmbelastung der beiden Quartiere vertretbar. Er legt jedoch grossen Wert auf eine von Anfang an sorgfältig geplante und kontinuierliche Kommunikation zwischen den Festivalverantwortlichen und den betroffenen Anwohnenden. Ein erstes Informationsschreiben an die Anwohnerschaft hat der Verein Winterthurer Musikfestwochen bereits verschickt.
Die Rahmenbewilligung erteilt der Stadtrat nur unter dem Vorbehalt, dass die Veranstaltung zu gegebener Zeit gemäss den Schutzvorgaben von Bund und Kanton in dieser Form durchgeführt werden kann. Für die Durchführung des Anlasses müssen zudem noch die erforderlichen Detailbewilligungen bei den zuständigen Verwaltungsstellen eingeholt werden.
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20210528 MM Musikfestwochen SRB.PDF |