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Quartierplan «Lantig» festgesetzt

17.05.2013
Der Stadtrat hat den amtlichen Quartierplan über den Weiler Lantig vis à vis der Sporthal-le Sporrer festgesetzt. Mit dem Quartierplan wird die nötige Erschliessung wie Zufahrtswege und Werkleitungen für die erst rund zur Hälfte überbaute Bauzone festgelegt, die Kosten verteilt und rechtlich gesichert. Die Massnahmen orientieren sich stark an der bestehenden Situation.

Der Stadtrat hat den amtlichen Quartierplan über den Weiler Lantig vis à vis der Sporthal-le Sporrer festgesetzt. Mit dem Quartierplan wird die nötige Erschliessung wie Zufahrtswege und Werkleitungen für die erst rund zur Hälfte überbaute Bauzone festgelegt, die Kosten verteilt und rechtlich gesichert. Die Massnahmen orientieren sich stark an der bestehenden Situation.

Der Quartierplan betrifft den «Weiler Lantig» östlich der Riedhofstrase. Die Durchführung eines Quartierplanverfahrens wurde nötig, weil für eine genügende Erschliessung von neuen Baufel-dern keine privatrechtliche Regelung getroffen werden konnte.

Die getroffenen Erschliessungslösungen orientieren sich soweit wie möglich an der bestehenden Situation. So werden zwei ehemalige Flurwege als Zufahrtswege ausgebaut und nur leicht verbreitert. Bei Grundstücken, welche nur an die Riedstrasse angrenzen, dürfen die direkten Zufahrten bestehen bleiben. Sie müssen bei Bauvorhaben soweit angepasst werden, dass sie den aktuellen Verkehrssicherheitsnormen entsprechen.

Diese Erschliessungslösung wurde bei insgesamt drei gut besuchten Versammlungen mit den Eigentümerinnen und Eigentümern diskutiert und festgelegt. Sie entspricht soweit wie möglich den Interessen der Betroffenen und schont die Quartierstruktur und die bestehenden Gärten.

Der Beschluss des Stadtrates zum Quartierplan wird einerseits den betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümern mitgeteilt und anderseits muss dieser auch öffentlich aufgelegt werden. Den betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümern steht eine 30-tägige Rekursfrist zu. Der Quartierplan unterliegt zudem noch der Genehmigung durch die Baudirektion. Die Quartierplan-akten können ab kommenden Dienstag (21. Mai 2013) während den Büroöffnungszeiten beim Amt für Städtebau und auf der Kanzlei des Baupolizeiamtes eingesehen werden.

Das Quartierplanverfahren bezweckt, für ein klar abgegrenztes Gebiet eine der planungs- und baurechtlichen Ordnung entsprechende Nutzung herbeizuführen. Im Quartierplan werden die erforderlichen Erschliessungsmassnahmen wie Strassen und Wege, Kanalisation, Werkleitungen und dergleichen sowie deren Finanzierung festgelegt. Das Quartierplanverfahren ist im Pla-nungs- und Baugesetz (§ 123. ff.) und in der Quartierplanverordnung geregelt.

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