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Projektierungsstart für geplanten Minervaplatz beim Knoten Talackerstrasse / Sulzerallee / Querung Grüze

16.05.2024
Der Knoten Talackerstrasse / Sulzerallee / Querung Grüze soll als Platz ausgestaltet werden. Dabei wird die Materialisierung der Strassenoberfläche des neu entstehenden Minervaplatzes gegenüber dem Auflageprojekt geändert. Der Stadtrat hat deshalb 150'000 Franken für die Aufnahme der Projektierung bewilligt und bestimmt, dass die Materialisierung des Minervaplatzes neu gestaltet werden soll. Die Strassengeometrie und die Verkehrsführung bleiben gleich, wie sie vom Stadtrat 2021 festgesetzt wurden.

Der Knoten Talackerstrasse / Sulzerallee / Querung Grüze soll als Platz ausgestaltet werden. Dabei wird die Materialisierung der Strassenoberfläche des neu entstehenden Minervaplatzes gegenüber dem Auflageprojekt geändert. Der Stadtrat hat deshalb 150'000 Franken für die Aufnahme der Projektierung bewilligt und bestimmt, dass die Materialisierung des Minervaplatzes neu gestaltet werden soll. Die Strassengeometrie und die Verkehrsführung bleiben gleich, wie sie vom Stadtrat 2021 festgesetzt wurden.

Im Rahmen der Aufwertung des öffentlichen Raums im Umfeld des Bahnhofs Grüze ist geplant, den Kreuzungsbereich Querung Grüze / Talackerstrasse / Sulzerallee in einen städtischen Platz zu überführen, um seiner künftigen stadträumlichen Rolle als wichtige Querungsstelle Rechnung zu tragen. In einer Vertiefungsstudie wurde die Gestaltung des Minervaplatzes unter Einbezug der aktuellen Randbedingungen konkretisiert.

Die Gestaltung sieht vor, dass die Materialisierung der Strassenoberfläche am Minervaplatz gegenüber dem bewilligten Projekt, anstatt mit einer Asphaltoberfläche, mit einer helleren Betonoberfläche ausgeführt wird. Der Stadtrat hat für die Projektierung 150'000 Franken bewilligt und der Materialisierungsänderung zugestimmt.

Die Lage der Strassenränder und die Strassenflächen entsprechen dem bereits am 21. August 2019 (SR.19.617-1) gemäss Strassengesetz festgesetzten Auflageprojekt Querung Grüze. Auf eine erneute öffentliche Auflage oder Festsetzung des Projekts kann daher verzichtet werden.

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