Projektierungskredit «Querung Grüze»
Die «Querung Grüze» bildet als Verkehrsdrehscheibe für den öffentlichen Verkehr ein Schlüsselprojekt des städtischen Gesamtverkehrskonzepts (sGVK) im Gebiet Neuhegi-Grüze. Das Vorhaben wird mehrheitlich von Kanton und Bund finanziert. Gestützt auf das Strassengesetz muss die Projektierung des Vorhabens von der Stadt Winterthur vorfinanziert werden. Um ein Vorprojekt auszuarbeiten, beantragt der Stadtrat beim Grossen Gemeinderat einen Projektierungskredit von 2,8 Millionen Franken.
Das städtische Gesamtverkehrskonzept (sGVK) sieht für das Gebiet Neuhegi-Grüze eine Gesamtlösung für den Verkehr vor. Diese trägt zu einer guten Erreichbarkeit des neuen urbanen Zentrums für alle Verkehrsmittel und Nutzerinnen und Nutzer bei. Die Verkehrsströme zwischen Neuhegi-Grüze und dem Stadtzentrum müssen aufgrund der höheren Gesamtkapazität in erster Linie mit dem ÖV und dem Fuss- und Veloverkehr abgewickelt werden. Ergänzend dazu erfolgt die Anbindung für den MIV (motorisierter Individualverkehr) mit der neuen Strasse (Zentrumserschliessung Neuhegi-Grüze) über einen Anschluss zur Frauenfelderstrasse in Richtung Autobahn. Hierfür hat der Stadtrat bereits im September 2013 dem Grossen Gemeinderat Antrag auf Zustimmung zur Linienführung gestellt.
Im Bereich des Bahnhofs Grüze soll eine Brücke über die Geleise als Verbindung der Sul-zerallee mit der St. Gallerstrasse gebaut werden, um das Gebiet Neuhegi-Grüze mit dem ÖV zu erschliessen. Die Brücke bildet auch ein wichtiges Glied des im sGVK festgesetzten ÖV-Hochleistungskorridors. Sie soll als zentrale Verkehrsdrehscheibe zum Katalysator für die Entwicklung des zweiten städtischen Zentrums in Winterthur werden.
Die Brücke wird zum grossen Teil über den Strassenfonds des Kantons und über den Agglomerationsfonds des Bundes finanziert. Gemäss Strassengesetz muss die Stadt Winterthur die Projektierung aber vorfinanzieren. Für die Ausarbeitung eines Vorprojektes beantragt der Stadtrat dem Grossen Gemeinderat einen Projektierungskredit von 2,8 Millionen Franken. Dieser Betrag wird der Stadt mit der Realisierung der Brücke zurück erstattet.