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Privater Gestaltungsplan Swica-Generaldirektion

01.02.2019
Die Swica plant einen neuen Hauptsitz auf ihrem Gelände an der Römerstrasse und bekennt sich damit zum Standort Winterthur. Ein privater Gestaltungsplan regelt die Umsetzung des hochwertigen Neubaus in der Quartiererhaltungszone. Das öffentliche Einwendungsverfahren wurde inzwischen abgeschlossen. Der Stadtrat hat dem leicht überarbeiteten Gestaltungsplan zugestimmt und legt ihn nun dem Grossen Gemeinderat zur Zustimmung vor.

Die Swica plant einen neuen Hauptsitz auf ihrem Gelände an der Römerstrasse und bekennt sich damit zum Standort Winterthur. Ein privater Gestaltungsplan regelt die Umsetzung des hochwertigen Neubaus in der Quartiererhaltungszone. Das öffentliche Einwendungsverfahren wurde inzwischen abgeschlossen. Der Stadtrat hat dem leicht überarbeiteten Gestaltungsplan zugestimmt und legt ihn nun dem Grossen Gemeinderat zur Zustimmung vor.

Das Swica-Areal mit dem heutigen Hauptsitz und mehreren Gebäuden umfasst einen nörd­lichen und einen südlichen Teil an der Römerstrasse. Für den Neubau der Generaldirektion hat die Swica eine Testplanung und einen Studienauftrag durchgeführt. Dieser hat gezeigt, dass sich das Vorhaben auf dem rund 3600 Quadratmeter grossen Nordteil realisieren lässt. Das Siegerprojekt von «Frei + Saarinen Architekten» setzt an der Kreuzung von Römerstrasse und St.-Georgen-Strasse einen städtebaulichen Akzent. Die grosszügige, parkartige Gestaltung des Freiraums zeichnet das Projekt besonders aus. Im Erdgeschoss des Neubaus ist ein öffentlich zugängliches Restaurant geplant.

Der geplante Neubau in der Quartiererhaltungszone entspricht teilweise nicht den Vorschriften der Regelbauweise der Bau- und Zonenordnung (BZO). Um diese Abweichungen zu regeln hat die Swica einen privaten Gestaltungsplan ausarbeiten lassen. Dieser wurde öffentlich aufgelegt (Einwendungsverfahren) und vom Amt für Raumentwicklung des Kantons Zürich (ARE) vorge­prüft.

Anlässlich des öffentlichen Einwendungsverfahrens ist aus dem Quartier eine Einwendung eingegangen. Sie kritisiert die Geschosszahl, die Lage der Tiefgarageneinfahrt und die fehlende öffentliche Fusswegverbindung durch das Areal. Nach sorgfältiger Prüfung wurden die Reduktion der Geschosszahl und die gewünschte Verlegung der Garageneinfahrt nicht berücksichtigt. Die Reduktion der Gebäudehöhe hätte zu einer Vergrösserung der Grundfläche und damit zu einer Verringerung der Freifläche geführt. Der Fussweg von der Bushaltestelle «Swica» zur St.-Georgen-Strasse sowie die Anträge des Amtes für Raumentwicklung des Kantons Zürich (ARE) wurden ins Projekt eingearbeitet. Der überarbeitete Gestaltungsplan wird nun dem Grossen Gemeinderat zur Genehmigung vorgelegt.

Die Swica hat bei der kantonalen Denkmalpflege die bedingte Inventarentlassung der Liegen­schaft Römerstrasse 37 beantragt. Diese ist Voraussetzung für die Umsetzung des geplanten Neubaus. Gleichzeitig soll das bestehende Swica-Hauptgebäude «Römerstrasse 38» geschützt werden. Damit wird das durchgrünte Areal südlich der Römerstrasse unverändert erhalten bleiben.

Weisung an den Grossen Gemeinderat: gemeinderat.winterthur.ch

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