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Privater Gestaltungsplan «Siedlung Grabenacker»

21.09.2020
Die Siedlung Grabenacker der Heimstätten-Genossenschaft Winterthur (HGW) gilt als Pionierwerk einer neuen Stadtbaukunst der Nachkriegszeit in Winterthur. Der kulturelle und historische Zeugniswert der Siedlung ist seit 2018 inventarisiert. Der nun vorliegende private Gestaltungsplan zeigt auf, wie sich eine geschützte Siedlung erneuern und baulich verdichten kann.

Die Siedlung Grabenacker der Heimstätten-Genossenschaft Winterthur (HGW) gilt als Pionierwerk einer neuen Stadtbaukunst der Nachkriegszeit in Winterthur. Der kulturelle und historische Zeugniswert der Siedlung ist seit 2018 inventarisiert. Der nun vorliegende private Gestaltungsplan zeigt auf, wie sich eine geschützte Siedlung erneuern und baulich verdichten kann.

Die Siedlung Grabenacker der HGW wurde in der Nachkriegszeit ab 1945 erbaut und gilt mit ihrer Charakteristik des «geschlossenen Dorfs» als Pionierwerk einer in der damaligen Zeit neuen Stadtbaukunst. Die mehrheitlich zweigeschossigen Reiheneinfamilienhäuser sind sorgfältig in die Topographie eingebettet und verfügen über grosszügige private Gärten. 2018 wurde die Siedlung Grabenacker ins Inventar der Denkmalschutzobjekte von überkommunaler Bedeutung aufgenommen.

Die bestehenden Bauten kommen in den Erneuerungszyklus. Zudem gedenkt die HGW das Wohnungsangebot zu erweitern. Die Siedlung verfügt heute vorwiegend über ein einheitliches Wohnraumangebot. Es fehlt an kleineren Wohnungen für Einzelpersonen oder Paare. So könnten die Bewohnerinnen und Bewohner in allen Lebensphasen in der Siedlung eine geeignete Wohnung beziehen.

Ein breit abgestütztes Gremium bestehend aus Bewohnerinnen und Bewohnerinnen der Grabenacker-Siedlung, Mitarbeitenden der HGW, externen Fachleuten, dem Amt für Städtebau, Stadtgrün und der kantonalen Denkmalpflege begleiteten den umfassenden diskursiven Prozess seit 2016. Eine Testplanung zeigte die mögliche bauliche Entwicklung auf, das anschliessend erarbeitete Richtprojekt vertieft die Ergebnisse und lotete die Spielräume der Sanierungen und Neubauten sowie des Aussenraumes aus. Das Richtprojekt diente schliesslich als Basis für den privaten Gestaltungsplan.

Die planungsrechtliche Umsetzung regelt die Entwicklungsmöglichkeiten für Ersatzneubauten sowie die Definition der Schutzmassnahmen und des Schutzumfangs der bestehenden Bauten. Hierfür wurden als planungsrechtliche Massnahmen der vorliegende private Gestaltungsplan sowie zur Gewährleistung des Substanzschutzes eine Schutzverordnung erarbeitet. Der geplante Abbruch einzelner Bauten setzt ausserdem eine Entlassung dieser Siedlungsteile aus dem Inventar voraus.

Die HGW leistet mit der Sanierung der geschützten Reihenhäuser und den Neubauten einen wesentlichen Beitrag an die innere Entwicklung und den Erhalt einer geschichtsträchtigen Wohnsiedlung. Das sorgfältig abgestimmte Zusammenwirken von Alt und Neu sichert den identitätsstiftenden Charakter der Siedlung und entwickelt sie gleichzeitig zu einem neuen Ganzen weiter. Voraussetzung für eine städtebaulich und denkmalpflegerisch verträglichen Dichte ist die hohe gestalterische Qualität der Bauten und Freiräume. Zur Qualitätssicherung sind Konkurrenzverfahren nach den allgemein anerkannten Regeln vorgesehen. Die kantonale Denkmalpflege sowie die Stadt Winterthur werden einbezogen.

Die Planungsunterlagen zum privaten Gestaltungsplan «Siedlung Grabenacker» liegen ab 21. September 2020 auf. Innerhalb der sechzigtägigen Auflagefrist bis am 20. November 2020 können Einwendungen eingereicht werden. Anschliessend wird der Gestaltungsplan gegebenenfalls angepasst und dem Grossen Gemeinderat vorgelegt.

Sämtliche Unterlagen für die öffentliche Auflage sind hier einsehbar.

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