Privater Gestaltungsplan für das Kälin-Areal
Auf dem Kälin-Areal in Oberwinterthur wird das über hundertjährige Hobelwerk längerfristig den Standort verlassen. Dann soll Platz für eine Neuausrichtung des Gebietes geschaffen werden. Dafür wurde ein privater Gestaltungsplan erarbeitet. Mit dem Gestaltungsplan kann das Areal in ein attraktives Kleinquartier für Wohnen und Arbeiten entwickelt werden.
Das Gestaltungsplanareal liegt gegenüber dem Bahnhof Oberwinterthur zwischen der Gleisanlage und einem Wohnquartier. Die private Grundeigentümerin hat zusammen mit der Stadt Winterthur eine Testplanung durchgeführt. Der vorliegende Gestaltungsplan wurde auf den Ergebnissen der Testplanung erarbeitet.
Mit dem alten Klinkerbau des Hobelwerks aus dem Jahre 1904 und der markanten sogenannten «Z-Halle» sollen zwei Bauten erhalten bleiben. Die Z-Halle wird in der künftigen Siedlung als offene Halle respektive als zentraler öffentlicher Platz genutzt werden. Die umliegenden Gebäude orientieren sich auf diesen Ort hin. Es sind sowohl Wohnen als auch gewerbe- und publikumsorientierte Nutzungen vorgesehen.
Das Gestaltungsplangebiet wird in sieben Baufelder unterteilt. In einzelnen Baufeldern wird eine maximal anrechenbare Geschossfläche für Wohnen festgelegt. Damit sind Gewerbe- sowie publikumsorientierte Nutzungen möglich. Zwei Baufelder sollen mittels Riegelbauten entlang der Gleise einen Abschluss bilden. Ein Baufeld bildet mit einem möglichen Hochhaus mit einer maximalen Höhe von 30 Metern den Abschluss des Wohnquartiers.
Der Gestaltungsplan bewegt sich nutzungsmässig innerhalb der Regelbauweise (mit Arealüberbauungsbonus und Gewerbezuschlag). Notwendig wird der private Gestaltungsplan, damit höher als in der Bauordnung vorgesehen gebaut werden kann. Der private Gestaltungsplan stellt die langfristige Entwicklung des Areals in Etappen und die Qualität der Überbauungen sicher.
Das Gestaltungsplangebiet liegt heute mehrheitlich in der viergeschossigen Wohnzone mit Gewerbeerleichterung. Ein kleiner Teil liegt in der Industriezone I1. Die Abgrenzung verläuft aufgrund eines ursprünglich vorgesehenen Gleisanschlusses bogenförmig. Für eine bessere Bebaubarkeit wird die heutige Zonengrenze parallel zur nördlichen Grundstücksgrenze gelegt. Im Rahmen eines flächengleichen Abtausches werden rund 700 Quadratmeter von der Zone W4G der Zone I1 und umgekehrt zugeordnet. Die Grössen der Wohnzone mit Gewerbeerleichterung und der Industriezone bleiben somit unverändert.
Die Planungsunterlagen zum privaten Gestaltungsplan Kälin & Co. AG sind ab morgen Freitag öffentlich aufgelegt. Innerhalb der 60-tägigen Auflagefrist bis am 28. April 2016 kann jede Person Einwendungen einreichen. Anschliessend wird der Gestaltungsplan gegebenenfalls angepasst und dem Grossen Gemeinderat vorgelegt.
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