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Piloteinsatz von Blockchain im Energiebereich beendet

24.11.2020
Stadtwerk Winterthur hat letztes Jahr einen Pilottest durchgeführt, bei dem eine Eigenverbrauchsgemeinschaft mittels Blockchain-Technologie verwaltet wurde. Der Pilottest ist abgeschlossen. Aufgrund der Erkenntnisse wird Stadtwerk Winterthur vorerst die Blockchain-Technologie nicht für Geschäftsprozesse einsetzen.

Stadtwerk Winterthur hat letztes Jahr einen Pilottest durchgeführt, bei dem eine Eigenverbrauchsgemeinschaft mittels Blockchain-Technologie verwaltet wurde. Der Pilottest ist abgeschlossen. Aufgrund der Erkenntnisse wird Stadtwerk Winterthur vorerst die Blockchain-Technologie nicht für Geschäftsprozesse einsetzen.

Letzten Frühling hat Stadtwerk Winterthur einen Pilottest lanciert, bei dem die Blockchain-Technologie für künftige Geschäftsprozesse und allfällige Geschäftsmodelle geprüft wurde. Im Pilottest bildeten sechs Haushalte eine Eigenverbrauchsgemeinschaft (EVG), um den Solarstrom zu nutzen, der auf den Dächern der jeweiligen Wohngebäude produziert wird. Der Pilottest ist nun abgeschlossen. 

Es konnten dabei zahlreiche Erfahrungen gesammelt werden. Der Pilottest hat beispielsweise gezeigt, dass sich Verträge mit Blockchain sehr gut verwalten lassen. Für die Speicherung der dazugehörigen Lastgangdaten bietet diese Technologie jedoch noch keine überzeugende Lösung. Daher sieht Stadtwerk Winterthur zum jetzigen Zeitpunkt noch keinen Einsatz der Blockchain-Technologie für Geschäftsprozesse mit Lastgangdaten. Auch für neue profitable Geschäftsmodelle als Energiedienstleister sieht Stadtwerk Winterthur zurzeit keine Einsatzmöglichkeiten. Die Entwicklung der Blockchain-Technologie wird von Stadtwerk Winterthur jedoch weiter beobachtet.

Blockchain-Technologie

Blockchain ist eine auf verschiedene Computer verteilte und verschlüsselte Datenbank, in der alle Transaktionen gesammelt werden. Es ergibt sich eine wachsende Kette («chain») aus Datenblöcken («blocks»). Eine «Private Blockchain» erlaubt den Zugriff nur für Berechtigte. Weil die Transaktionen für die Berechtigten sichtbar und unveränderbar sind, sind zur Prüfung oder Beglaubigung der Verträge keine Instanzen mehr nötig. Die Vertragspartner können direkt miteinander Vereinbarungen treffen.

Lastgang

Bei Verbraucherinnen und Verbrauchern, die jährlich über 100 000 Kilowattstunden Strom beziehen, misst der Stromzähler alle 15 Minuten den Leistungsmittelwert. Die Gesamtheit dieser jährlich über 35 000 Werte ergibt den Lastgang des Verbrauchenden.

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