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Parkplatzgebühren bei Schulanlagen für Externe erst später

21.07.2014
Die auf den 1. August vorgesehene Einführung der Parkgebühren auf Schulanlagen für externe Mieterinnen und Mieter wird verschoben. Damit entspricht die Stadt dem verschiedentlich geäusserten Wunsch nach einer längeren Vorlaufzeit.

Die auf den 1. August vorgesehene Einführung der Parkgebühren auf Schulanlagen für externe Mieterinnen und Mieter wird verschoben. Damit entspricht die Stadt dem verschiedentlich geäusserten Wunsch nach einer längeren Vorlaufzeit. Für Lehrpersonen und Mitarbeitende auf Schulanlagen gilt die Einführung von Parkgebühren hingegen wie bereits länger angekündigt ab 1. August.

Die Einführung der Parkgebühren auf Schulanlagen wird für alle externen Mieterinnen und Mieter nicht wie vorgesehen per 1. August 2014 umgesetzt. Das Departement Schule und Sport möchte damit den Vereinen und anderen Nutzenden Hand bieten und ihnen eine längere Übergangs- und Vorlaufzeit für das neue Parkplatzregime einräumen. Damit wird insbesondere auf den Wunsch des Dachverbands Winterthurer Sport DWS eingegangen, der ein wichtiger Gesprächspartner der Stadt ist.

Im Gegensatz zu den Vereinen, wurden die Angestellten auf Schulanlagen, wie Lehrpersonen, Betreuungspersonen, Hauswarte, Schulsozialarbeitende etc., bereits im Frühjahr 2014 über das neue Parkplatzreglement per 1. August 2014 informiert.

Am Grundsatz, das Parkieren auf städtischen Schulanlagen für alle gebührenpflichtig zu machen, hält der Stadtrat fest. Er wird nach den Sommerferien das weitere Vorgehen festlegen.

Der Stadtrat hatte per Februar 2014 das neue Parkplatzreglement für das Personal der Stadt Winterthur in Kraft gesetzt, was einer Forderung des Grossen Gemeinderates aus der Budgetdebatte vom Dezember 2013 entsprochen hatte. Mit diesem Reglement regelt die Stadt die Parkgebühren für Lehrpersonen und Verwaltungsangestellte. Konsequenterweise sollen nun auch Parkgebühren für alle externen Nutzerinnen und Nutzer der Schulanlagen erhoben werden.

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