Parkierungskonzept «Private Parkplätze Altstadt»
Die privaten oberirdischen Parkplätze in der Altstadt werden neu an den Ecken markiert und nummeriert. Die Eigentümerinnen und Eigentümer erhalten Berechtigungskarten für die Benutzung des Parkplatzes. Die Kontrolle wird von einem privaten Sicherheitsdienst durchgeführt, welcher dem Baupolizeiamt Zuwiderhandlungen meldet. Mit dieser Massnahme wird die korrekte Benutzung der Parkplätze sichergestellt.
Mit der Allgemeinverfügung vom 3. Januar 2001 und den nachfolgenden Rechtsmittelverfahren wurden die privaten ober- und unterirdischen Parkplätze in der Altstadt festgestellt. Es sind total 192 Parkplätze. Für diese privaten Parkplätze in der Altstadt wurde keine konkrete Nutzung festgesetzt; den Eigentümerinnen und Eigentümern stand es bislang frei, ob sie ihre Parkplätze beispielsweise als Wohnungs-, Besucher- oder Kundenparkplätze nutzen wollten. Mit der rechtmässigen Festsetzung hat sich zwar der Bestand der Parkplätze geklärt, dies reichte jedoch - wie sich in der Zwischenzeit gezeigt hat - nicht aus, um auch die korrekte Benutzung der Parkplätze sicherzustellen.
In der Arbeitsgruppe Altstadt unter Leitung des Departements Sicherheit und Umwelt tauschen sich Verwaltungsstellen des Departements Sicherheit und Umwelt und des Departements Bau mit dem Bewohner- und Bewohnerinnenverein Altstadt, der City-Vereinigung Junge Altstadt und den Gassenvereinigungen regelmässig über verkehrliche, bauliche und weitere Anliegen im Bereich der Altstadt aus. Insbesondere von Seiten des Bewohner- und Bewohnerinnenvereins wurde immer wieder das unrechtmässige Parkieren bemängelt. So wurden zum Beispiel Parkplätze mit mehreren Fahrzeugen überbelegt.
Das Parkierungskonzept «Private Parkplätze Altstadt» stellt nun die korrekte Benutzung der 192 Parkplätze (124 oberirdische und 68 Garagenparkplätze) sicher. Die oberirdischen Parkplätze werden an den Ecken markiert und nummeriert. Mit Berechtigungskarten wird die Benutzung klar geregelt. Jede Eigentümerin und jeder Eigentümer erhält kostenlos drei Berechtigungskarten pro bewilligten Parkplatz. Die Parkplatzkontrollen werden von einem privaten Sicherheitsdienst durchgeführt, welcher dem Baupolizeiamt Meldung über Zuwiderhandlungen erstattet.
Nachdem das Konzept in der Arbeitsgruppe behandelt wurde, wurde es den Eigentümerinnen und Eigentümern zur Gewährung des rechtlichen Gehörs zugestellt. Aufgrund der Stellungnahmen wurden kleinere Anpassungen vorgenommen. In der Zwischenzeit hat der Stadtrat das Parkierungskonzept genehmigt. Der Beschluss mit Rechtsmittelbelehrung wurde heute publiziert, und auch die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage betreffend Parkierungskonzept Private Parkplätze Altstadt kann unter (http://stadt.winterthur.ch/stadt-politik/grosser-gemeinderat/geschaefte-des-grossen-gemeinderates-weisungen/ ) eingesehen werden.