Kopfbereich

Direkter Zugriff

Willkommen in Winterthur.

Hauptnavigation

Parkgebühren auf Schulanlagen für Externe ab Juli

12.02.2015
Nach verschiedenen Gesprächen mit Sport- und Musikvereinen hat das Departement Schule und Sport die Einführung der Parkgebühren auf Schulanlagen für Externe auf den 1. Juli 2015 festgesetzt. Die Gebühr beträgt einen Franken pro Stunde. Den Winterthurer Vereinen werden als Unterstützung der ehrenamtlichen Tätigkeit einzelne Gratisparkbewilligungen abgegeben. Für grössere Anlässe kommt ausserdem eine pauschale Mietlösung zur Anwendung.

Nach verschiedenen Gesprächen mit Sport- und Musikvereinen hat das Departement Schule und Sport die Einführung der Parkgebühren auf Schulanlagen für Externe auf den 1. Juli 2015 festgesetzt. Die Gebühr beträgt einen Franken pro Stunde. Den Winterthurer Vereinen werden als Unterstützung der ehrenamtlichen Tätigkeit einzelne Gratisparkbewilligungen abgegeben. Für grössere Anlässe kommt ausserdem eine pauschale Mietlösung zur Anwendung.

Das Parkieren auf den Winterthurer Schulanalgen wird nun definitiv ab dem 1. Juli 2015 und während 24 Stunden auch für Externe gebührenpflichtig. Die Parkgebühr beträgt einen Franken pro Stunde. Der Stadtrat hat den Vereinen und anderen nutzenden Institutionen Hand geboten und ist ihren Forderungen nach einer längeren Vorlaufzeit, einer Pauschalmiete bei Anlässen, der Honorierung von ehrenamtlicher Leitungstätigkeit sowie einer verbindlichen Rechtsgrundlage nachgekommen. Für Lehrpersonen und andere Mitarbeitende wurden bereits ab August 2014 Parkgebühren eingeführt.

Die Parkgebühr von einem Franken pro Stunde kann auf den Anlagen Mattenbach, Wallrüti, Oberseen, Steinacker, Michaelsschule, Hohfurri und Langwiesen am Parkautomaten oder mittels Parkingcard-System bezahlt werden. Auf allen anderen Schulanlagen kann die Gebühr ausschliesslich mittels Mobiltelefon und vorheriger Online-Registrierung bei www.parkingcard.ch beglichen werden. Regelmässige externe Nutzende von Schulanlagen können via Parkingcard-System Dauerbewilligungen lösen. Es stehen verschiedene Varianten z. B. für einzelne Wochentage oder für alle Abende zur Auswahl.

Um die ehrenamtliche Tätigkeit zu unterstützen, stellt die Stadt allen Winterthurer Vereinen und Gruppen, die keinen kommerziellen Tarif für die Miete der Schulanlagen bezahlen oder einer entschädigten Arbeit nachgehen, pro 52 Belegungen (entspricht einer Belegung pro Woche) zwei Jahresparkbewilligungen im Wert von je 80 Franken gratis zur Verfügung.

Für grössere Anlässe ist es möglich, die Parkgebühren für das entsprechende Schulhaus im Voraus pauschal zu bezahlen. Pro markiertem Parkplatz werden von der Reservationsstelle des Sportamts acht Franken pro Tag zusätzlich zur Benützungsgebühr des Raumes oder der Halle in Rechnung gestellt.

Detaillierte Informationen und Anleitungen: www.sport.winterthur.ch/parkieren

Fusszeile