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Ortsdurchfahrt von Stadel wird verkehrsberuhigt

11.06.2021
Der Stadtrat hat gestützt auf ein Verkehrsgutachten für die Ortsdurchfahrt in Stadel Tempo 30 beschlossen. Er kommt damit der Forderung einer Petition nach, welche die Erhöhung der Verkehrssicherheit auf der Wiesendangerstrasse in Stadel zum Ziel hatte. Die entsprechende Verkehrsanordnung wird heute amtlich publiziert.

Der Stadtrat hat gestützt auf ein Verkehrsgutachten für die Ortsdurchfahrt in Stadel Tempo 30 beschlossen. Er kommt damit der Forderung einer Petition nach, welche die Erhöhung der Verkehrssicherheit auf der Wiesendangerstrasse in Stadel zum Ziel hatte. Die entsprechende Verkehrsanordnung wird heute amtlich publiziert.

Der Stadtrat hat die Reduktion der Höchstgeschwindigkeit auf der Wiesendangerstrasse in Stadel von 50 auf 30 Stundenkilometer beschlossen. Dies hatte im Juli 2019 der Ortsverein in Stadel mittels Petition gefordert, damit die Verkehrssicherheit an der Kantonsstrasse Wiesendangerstrasse verbessert werden kann. Der Stadtrat hat in der Folge das Tiefbauamt beauftragt, ein Gutachten mit Massnahmenplan für eine Tempo-30-Zone einzuholen.

Das Gutachten kommt zum Schluss, dass die Voraussetzung für die Reduktion der Geschwindigkeit auf Tempo 30 gegeben sowie zweck- und verhältnismässig ist. Die Verkehrssicherheit kann durch die Anpassung der Geschwindigkeit – vornehmlich bei den unübersichtlichen Kreuzungen und dem Schulweg – optimiert werden.

Die Massnahmen sehen vor, dass der Zebrastreifen, der insbesondere auch Kindergarten- und Primarschulkindern das Überqueren der Strasse ermöglicht, neu an der Einmündung der Unterdorfstrasse platziert wird. Es werden zwei Eingangstore mit der Signalisation «Tempo-30-Zone» erstellt und eine farbliche Gestaltung der Strassenoberfläche mit grauen Bändern und Flächen eingesetzt. Die grauen Bänder unterstützen das Ziel, den Strassenverlauf zu kennzeichnen und optisch einzuengen, um eine temporeduzierende Wirkung zu erzielen. Die grauen Flächen an drei Knotenbereichen erhöhen die Aufmerksamkeit auf den querenden Fuss- und Veloverkehr.

Die entsprechende Verkehrsanordnung wird heute amtlich publiziert.

Die Auflagedokumente stehen zur Verfügung unter stadt.winterthur.ch/planauflage.

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