Öffentlicher Wettbewerb für Kunst am Bau am neuen Polizeigebäude
Die Stadt Winterthur führt für das neue Polizeigebäude einen zweistufigen öffentlichen Kunst-am-Bau-Wettbewerb durch. Der Stadtrat hat den Kredit für die Durchführung des Wettbewerbs und die Realisierung der Kunst am Bau gegenüber den entsprechenden Richtlinien halbiert und auf 380 000 Franken festgelegt. Die Rahmenbedingungen des Verfahrens sind im heute publizierten Wettbewerbsprogramm dargelegt.
Am 27. November 2016 hat die Winterthurer Stimmbevölkerung den Kredit von 82 Millionen Franken für den Neubau des Polizeigebäudes an der Obermühlestrasse mit 61 Prozent Ja-Stimmen gutgeheissen. In der Baukreditvorlage war ein Betrag von 540 000 Franken für Kunst am Bau eingeplant. Als öffentliches Verwaltungsgebäude übernimmt das neue Polizeigebäude auch eine Identifikations- und Repräsentationsfunktion. Das Gebäude soll daher über seine Funktionalität hinaus eine Ausstrahlung entwickeln.
Der Kredit für ein Kunstwerk hatte rund um die Volksabstimmung zu einer angeregten öffentlichen Debatte über Kunst am Bau geführt. Aus Sicht des Stadtrats ist die Realisierung von Kunst am Bau im Rahmen des Bauprojekts Polizeigebäude sachgerecht und richtig. Zum einen handelt es sich um eines der grössten Bauvorhaben der Stadt Winterthur, was einen entsprechenden baukulturellen Anspruch rechtfertigt. Zum anderen weist das Polizeigebäude einen beträchtlichen Publikumsverkehr sowie repräsentativen Charakter auf. Es erfüllt damit die Kriterien der städtischen Richtlinien zu Kunst im öffentlichen Raum.
Der Stadtrat hat den in der Abstimmungsvorlage vorgesehenen Kredit für Kunst am Bau jetzt auf 380 000 Franken reduziert. Damit wird der gemäss den erwähnten Richtlinien aufgrund des Bauvolumens an sich vorzusehende Betrag von 760 000 Franken im Ergebnis auf nunmehr noch die Hälfte gekürzt. Mit Rücksicht auf die aussergewöhnliche Höhe der Baukosten hält der Stadtrat eine solche Reduktion des Kredits für sachlich gerechtfertigt und angemessen; er ist der Auffassung, dass auch mit dem reduzierten Betrag ein Kunstwerk geschaffen werden kann, das dem Charakter und der städtebaulichen Bedeutung des neuen Polizeigebäudes gerecht wird. Die verbleibende Summe umfasst sämtliche mit der Kunst am Bau verbundenen Kosten (Wettbewerb, Umsetzung, Honorare, Mehrwertsteuer usw.). Die Kunst am Bau soll den bedeutenden und repräsentativen Neubau sowohl für die verschiedenen Nutzergruppen als auch für die Bevölkerung der Stadt Winterthur bereichern und ihn in seiner Erscheinung und Wahrnehmung stärken.
Für die Durchführung des Wettbewerbs ist das Departement Kulturelles und Dienste, Bereich Kultur, verantwortlich. Der Wettbewerb wird als zweistufiges Verfahren durchgeführt. Die erste Auswahl erfolgt als Präqualifikation im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung. Interessierte Kunstschaffende mit Wohn- oder Arbeitsort in der Schweiz können sich bis am 21. August 2017 mit Referenzprojekten bzw. Portfolios sowie Erklärungen zu ihrem Zugang zur Aufgabe für die zweite Wettbewerbsstufe bewerben. Für die Selektion der Eingaben wird eine Jury, bestehend aus zwei Mitgliedern des Stadtrates, Mitgliedern der städtischen Kunstkommission, Vertretern der Nutzerschaft, externen Fachpersonen und Mitarbeitenden der städtischen Verwaltung eingesetzt. Die Jury wird im September 2017 aus den Bewerbungen sechs bis acht Kunstschaffende auswählen und danach dem Stadtrat im Rahmen des Juryberichts einen Vorschlag für die zweite Wettbewerbsstufe zur Genehmigung unterbreiten. In der Folge werden die Kunstschaffenden eingeladen, sich anonym mit einer Projektidee für die Aufgabe zu bewerben. Die Jury empfiehlt anschliessend eine Idee zur Weiterbearbeitung bzw. Ausführung. Spätestens im Spätsommer 2018 wird der Stadtrat über das Projekt entscheiden. Die Umsetzung erfolgt zwischen dem Baustart 2019 und der für 2022 geplanten Eröffnung des neuen Polizeigebäudes.
Wettbewerbsprogramm «Kunst am Bau» POM
Typ | Titel | Bearbeitet |
---|---|---|
Wettbewerbsprogramm «Kunst am Bau» POM | 22.06.2017 |