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Öffentlicher Gestaltungsplan «Areal Depot Deutweg»

26.03.2020
Auf dem Areal des ehemaligen Busdepots im Mattenbachquartier soll eine genossenschaftliche Wohnüberbauung realisiert werden. Mit einem öffentlichen Gestaltungsplan will der Stadtrat eine hohe Ausnutzung des gut erschlossenen Areals ermöglichen und eine qualitätsvolle Überbauung sicherstellen. Er hat den Gestaltungsplan zuhanden des Grossen Gemeinderates verabschiedet.

Auf dem Areal des ehemaligen Busdepots im Mattenbachquartier soll eine genossenschaftliche Wohnüberbauung realisiert werden. Mit einem öffentlichen Gestaltungsplan will der Stadtrat eine hohe Ausnutzung des gut erschlossenen Areals ermöglichen und eine qualitätsvolle Überbauung sicherstellen. Er hat den Gestaltungsplan zuhanden des Grossen Gemeinderates verabschiedet.

Damit das Areal des ehemaligen Busdepots am Deutweg neu genutzt werden kann, hat es der Grosse Gemeinderat am 1. Oktober 2012 von der Zone für öffentliche Bauten in eine viergeschossige Wohnzone mit Gewerbeerleichterung mit einer vertraglichen Höhenbeschränkung auf fünf Vollgeschosse umgezont. 2015 hat der Stadtrat aufgrund eines Urteils des Baurekursgerichts zusätzlich zur Urhalle aus dem Jahre 1915 auch das Verwaltungsgebäude aus dem Jahre 1960 unter Denkmalschutz gestellt. Das Areal soll einer Trägerschaft von drei Winterthurer Wohnbaugenossenschaften im Baurecht abgegeben werden. Der Stadtrat hat den entsprechenden Zuschlag 2013 erteilt.

Die Unterschutzstellung der Urhalle hat zur Folge, dass diese zu rund einem Drittel leer bleiben muss. Weil gemäss Bau- und Zonenordnung (BZO) der leere Bereich aber zur maximal erlaubten Baumasse zählt, können auf dem Areal weniger Wohnungen realisiert werden. Es besteht hingegen ein grosses Interesse der Öffentlichkeit und auch der Genossenschaften, an diesem zentralen und bestens erschlossenen Standort die ursprünglich geplante Anzahl von zirka 120 Wohnungen zu realisieren. Aus diesem Grund legt der Stadtrat dem Grossen Gemeinderat einen öffentlichen Gestaltungsplan vor. Dank diesem müssen die nicht ausgebauten Bereiche der Urhalle nicht zur Ausnützung angerechnet werden.

Der Gestaltungsplan «Areal Depot Deutweg» wechselt bei der Berechnung der Ausnützung von der Baumassenziffer auf die Festlegung der maximal möglichen Geschossfläche. Die Höhe der Bebauung wird auf maximal sechs Vollgeschosse und ein Dachgeschoss festgelegt. Dies ist – aus Rücksicht auf die benachbarten Liegenschaften – ein Dachgeschoss weniger, als nach gültiger BZO möglich wäre.

In einer Machbarkeitsstudie hat ein Winterthurer Architekturbüro bereits 2013 nachgewiesen, dass diese Verdichtung quartierverträglich umgesetzt werden kann. Mit dem vorgesehenen Architekturwettbewerb wird die nötige Sensibilität zur umgebenden Bebauung und die Qualitätssicherung auch bei hoher Dichte eingefordert.

Der öffentliche Gestaltungsplan «Areal Depot Deutweg» ermöglicht auf diesem sehr gut erschlossenen innerstädtischen Areal eine dichte, urbane Überbauung mit qualitätsvoller Wohn- und Gewerbenutzung. Die unter Schutz gestellte Halle kann zudem als gedeckter Aussenraum einen witterungsgeschützten, attraktiven Quartierplatz bilden. Der Gestaltungsplan berücksichtigt damit insbesondere das öffentliche Interesse an einer sparsamen und nachhaltigen Nutzung des Bodens und ist ganz im Sinne der städtischen Klimapolitik.

Weisung an den Grossen Gemeinderat: gemeinderat.winterthur.ch

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