Öffentliche Planauflage: Offenlegung und Revitalisierung Niederfeldbach
Der heute grösstenteils eingedolte Niederfeldbach in Wülflingen wird im unteren Teil mit neuer Linienführung offengelegt und revitalisiert. Das Tiefbauamt führt für das Bachprojekt das öffentliche Planauflageverfahren durch.
Der Niederfeldbach in Wülflingen entspringt im Wald Tannholz und fliesst nach dem Austritt aus dem Tannholz grösstenteils eingedolt durch das Niederfeld, unterquert die Siedlung Hardau und den Oberwasserkanal und mündet danach in die Töss. In der Siedlung Hardau besteht entlang der Eindolung in einem Bereich von siebzehn Metern Breite ein faktisches Bauverbot. Die Nutzungsdauer der über 80 Jahre alten Eindolung unter den Häusern ist erreicht und vermag das massgebende 100-jährige Hochwasser nicht abzuleiten. Das Gewässerschutzgesetz verbietet eine Wiedereindolung, wenn eine offene Führung möglich ist. Bereits bei der letzten Revision des Gestaltungsplans Hardau wurden deshalb die Umlegung und die Offenlegung des Niederfeldbaches vorgesehen, um die gewünschten baulichen Erweiterungen auch zu ermöglichen.
Das Kleingewässer Niederfeldbach wird über eine Strecke von rund 375 Metern Länge offengelegt, als natürlicher Wiesenbach ausgestaltet und in den Oberwasserkanal des Kleinwasserkraftwerks geführt. Da der Niederfeldbach periodisch relativ geringe Wassermengen führt, wird eine schmale, leicht mäandrierende und mit einem undurchlässigen Lehmgemisch ausgebildete Rinne geschaffen. Die bestehende, gut hundert Meter lange Ausdolung im Niederfeld wird durch ein offeneres Gerinne ersetzt und aufgewertet.
Das für die Bachöffnung benötigte Kulturland befindet sich im Besitz der Stadt Winterthur sowie der Gemeinschaft Hard AG, die der Landabtretung zugestimmt hat und das Projekt mit Ökofondsgeldern aus dem Kleinwasserkraftwerk von über 100 000 Franken unterstützt. Gewässerprojekte werden zudem durch den Bund und den Kanton massgeblich mitfinanziert. Damit muss die Stadt Winterthur von den geschätzten Gesamtprojektkosten von 600 000 bis 800 0000 Franken rund 300 000 Franken selbst tragen.
Für das Gewässerbauprojekt ist gemäss Wasserwirtschaftsgesetz eine öffentliche Planauflage durchzuführen. Gleichzeitig mit dem Bauprojekt liegt auch der Plan für die Festlegung des Gewässerraums gemäss Gewässerschutzgesetz von heute Freitag, 16. November, bis Montag, 17. Dezember 2018 beim Baupolizeiamt auf.
Die Auflagedokumente stehen hier zur Verfügung.